Kapitalanlage & Rendite
AfA – Absetzung für Abnutzung
Bei vermieteten Immobilien darf der Gebäudewert über viele Jahre steuerlich abgeschrieben werden.
Fachlich genau
Die Absetzung für Abnutzung verteilt die Anschaffungskosten des Gebäudes über dessen Nutzungsdauer und macht sie als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend. Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäudeanteil — der Anteil für Grund und Boden bleibt außen vor, weil sich Boden nicht abnutzt.
Der anzuwendende Satz hängt unter anderem vom Baujahr und von der jeweils geltenden Rechtslage ab; er wird immer wieder angepasst. Welcher Satz für Ihr Objekt gilt und was daraus für Sie folgt, gehört auf den Tisch Ihres Steuerberaters. Ich rechne Ihnen die Finanzierung — nicht Ihre Steuer.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilien als Kapitalanlage.
Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?
Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.
Erstgespräch vereinbaren