Immobilienkauf & Vermarktung
Alleinauftrag
Bei einem Alleinauftrag beauftragen Sie für einen vereinbarten Zeitraum genau einen Makler. Andere Makler dürfen die Immobilie in dieser Zeit nicht anbieten.
Fachlich genau
Der Alleinauftrag ist eine Form des Maklervertrags, bei der sich der Auftraggeber für eine bestimmte Laufzeit an einen einzigen Makler bindet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler regelmäßig zu einer aktiven Vermarktung und zur regelmäßigen Unterrichtung über seine Bemühungen. Beim einfachen Alleinauftrag bleibt dem Eigentümer das Recht, selbst einen Käufer zu finden; beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet er sich, auch Selbstinteressenten an den Makler zu verweisen.
Der wirtschaftliche Sinn liegt auf beiden Seiten: Nur mit einer gewissen Sicherheit lohnt sich für den Makler der Aufwand für Fotos, Unterlagen, Exposé und Inserate. Für den Eigentümer verhindert der Alleinauftrag, dass dieselbe Immobilie mit unterschiedlichen Preisen und Beschreibungen mehrfach im Markt auftaucht — was Interessenten regelmäßig misstrauisch macht.
Die Laufzeit ist üblich befristet und wird im Vertrag genannt. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Lösung möglich ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?
Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.
Erstgespräch vereinbaren