Gewerbe & Leasing
Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verspricht ein Dritter, für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser nicht zahlt. Sie dient der Bank als zusätzliche Sicherheit.
Fachlich genau
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen, falls dieser nicht leistet. Sie zählt zu den personenbezogenen Kreditsicherheiten und wird von Banken häufig verlangt, etwa als Gesellschafter- oder Geschäftsführerbürgschaft. Fehlen dingliche Sicherheiten, können auch Bürgschaftsbanken der Länder eine Ausfallbürgschaft übernehmen und so eine Finanzierung ermöglichen. Unterschieden werden unter anderem die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet und dadurch früher in Anspruch genommen werden kann. Die rechtlichen Folgen einer Bürgschaft sind weitreichend und sollten vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.
Beispiel: Eine Bürgschaftsbank übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos, damit ein junges Unternehmen ohne ausreichende Sicherheiten einen Investitionskredit erhält.
Dieser Begriff gehört zum Thema Gewerbliche Finanzierung & Leasing.
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