Immobilie & Bewertung
Energieausweis
Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er muss bei Verkauf oder Vermietung in der Regel vorgelegt werden.
Fachlich genau
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ordnet sie über Energieeffizienzklassen ein. Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Unterschieden werden der Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Vorjahre beruht, und der Bedarfsausweis, der auf einer technischen Analyse des Gebäudes basiert.
Bei Verkauf oder Neuvermietung ist der Ausweis in der Regel vorzulegen, und zentrale Kennwerte sind bereits in Immobilienanzeigen anzugeben; üblicherweise ist er zehn Jahre gültig. Er dient Käufern und Mietern als Anhaltspunkt für zu erwartende Energiekosten und möglichen Modernisierungsbedarf, ersetzt aber keine detaillierte Energieberatung.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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