Zum Inhalt springen

Alle Bereiche

Suchen

Mindestens zwei Zeichen eingeben.

Erreichbarkeit

Jetzt persönlich erreichbar

Telefonische Zeiten

Montag 09:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Sonntag nach Vereinbarung

Darstellung anpassen

SchriftgrößeGrößer, wenn der Text zu klein ist
Mehr KontrastKräftigere Farben, klarere Kanten
Bewegung reduzierenBlendet Animationen aus
Links unterstreichenMacht Verweise deutlicher erkennbar

Ihre Auswahl bleibt auf diesem Gerät gespeichert. Erkennt Ihr System bereits „Bewegung reduzieren", richtet sich die Seite ohnehin danach.

Immobilie & Bewertung

Energieausweis

Einfach erklärt

Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er muss bei Verkauf oder Vermietung in der Regel vorgelegt werden.

Fachlich genau

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ordnet sie über Energieeffizienzklassen ein. Rechtsgrundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Unterschieden werden der Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Vorjahre beruht, und der Bedarfsausweis, der auf einer technischen Analyse des Gebäudes basiert.

Bei Verkauf oder Neuvermietung ist der Ausweis in der Regel vorzulegen, und zentrale Kennwerte sind bereits in Immobilienanzeigen anzugeben; üblicherweise ist er zehn Jahre gültig. Er dient Käufern und Mietern als Anhaltspunkt für zu erwartende Energiekosten und möglichen Modernisierungsbedarf, ersetzt aber keine detaillierte Energieberatung.

Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.

Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?

Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.

Erstgespräch vereinbaren
Anrufen Erstgespräch
Finanzwissen, das Sie wirklich brauchen

Alle paar Wochen: Zinsentwicklung, Förderprogramme und ein erklärter Fachbegriff. Kein Werbedruck, jederzeit abbestellbar.