Immobilie & Bewertung
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie danach, welche Mieteinnahmen sich dauerhaft erzielen lassen. Es wird vor allem bei vermieteten Objekten angewendet.
Fachlich genau
Im Ertragswertverfahren wird zunächst der jährliche Rohertrag aus der nachhaltig erzielbaren Miete angesetzt und um die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten zum Reinertrag vermindert. Vom Reinertrag wird die Verzinsung des Bodenwerts abgezogen; der verbleibende Gebäudeertragsanteil wird über die Restnutzungsdauer und den Liegenschaftszinssatz kapitalisiert. Bodenwert und Gebäudeertragswert ergeben zusammen den Ertragswert.
Der Liegenschaftszinssatz wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Verkäufen abgeleitet und unterscheidet sich je nach Objektart und Lage. Er ist kein Finanzierungszins, sondern eine Rechengröße der Wertermittlung.
Maßgeblich ist die marktüblich erzielbare Miete, nicht die zufällig vereinbarte. Ein langjährig deutlich zu niedrig vermietetes Objekt wird deshalb nicht automatisch niedriger bewertet — die Restlaufzeit des Mietverhältnisses kann aber sehr wohl eine Rolle spielen.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?
Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.
Erstgespräch vereinbaren