Vertrag & Grundbuch
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, in dem steht, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf liegen. Es wird beim Amtsgericht geführt.
Fachlich genau
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt wird und die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken dokumentiert. Es gliedert sich in der Regel in das Bestandsverzeichnis mit der Beschreibung des Grundstücks sowie drei Abteilungen: die Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen wie Wege- oder Wohnrechte und Vormerkungen (Abteilung II) sowie Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken (Abteilung III).
Eintragungen genießen öffentlichen Glauben, sodass auf ihre Richtigkeit grundsätzlich vertraut werden darf. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt; beim Immobilienkauf ist ein aktueller Grundbuchauszug in der Regel Grundlage der Prüfung.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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