Vertrag & Grundbuch
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Eintrag im Grundbuch, mit dem eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit dient. Zahlt jemand seinen Kredit nicht zurück, darf die Bank die Immobilie in der Regel verwerten.
Fachlich genau
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch (Abteilung III) eingetragen wird und einem Kreditinstitut als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen dient. Anders als die Hypothek ist sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden (nicht akzessorisch), sodass sie nach der Tilgung bestehen bleiben und für ein neues Darlehen wiederverwendet werden kann. Eine schuldrechtliche Sicherungsabrede (Zweckerklärung) regelt, welche Forderung die Grundschuld tatsächlich absichert. Kommt es zu einem dauerhaften Zahlungsausfall, kann die Bank in der Regel die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.
Beispiel: Für ein Darlehen über 300.000 Euro wird eine Grundschuld in entsprechender Höhe eingetragen.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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