Kapitalanlage & Rendite
Instandhaltungsrücklage
Geld, das für künftige Reparaturen am Gebäude zurückgelegt wird.
Fachlich genau
Bei Eigentumswohnungen bildet die Wohnungseigentümergemeinschaft eine gemeinschaftliche Rücklage, aus der größere Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum bezahlt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz bezeichnet sie als Erhaltungsrücklage. Ihre Höhe beschließt die Eigentümerversammlung; eingezahlt wird sie monatlich über das Hausgeld.
Vor dem Kauf lohnt der Blick in Protokolle und Wirtschaftsplan: Eine gut gefüllte Rücklage senkt das Risiko einer Sonderumlage. Eine dünne Rücklage bei bereits absehbaren Maßnahmen erhöht es.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilien als Kapitalanlage.
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