Praxis & Existenzgründung
Investitionsplan
Der Investitionsplan listet auf, was einmalig angeschafft werden muss und was es kostet — von der Behandlungseinheit bis zum Praxisschild. Aus ihm ergibt sich, wie viel Geld Sie tatsächlich brauchen.
Fachlich genau
Der Investitionsplan, häufig als Investitionsliste geführt, erfasst sämtliche einmaligen Ausgaben eines Vorhabens: bei einer Übernahme den Kaufpreis einschließlich Praxiswert, ansonsten Geräte und Behandlungseinheiten, EDV und Praxissoftware, Möbel, Umbau und Ausstattung der Räume, Erstausstattung mit Material sowie Nebenkosten wie Notar, Beratung, Genehmigungen und Anmeldungen.
Gemeinsam mit dem Betriebsmittelbedarf für die Anlaufzeit ergibt der Investitionsplan den Kapitalbedarf — die Summe, die finanziert werden muss. Zwei Fehler sind dabei verbreitet: geschätzte statt eingeholter Beträge und ein fehlender Puffer für Unvorhergesehenes. Gerade bei Umbauten für Hygiene-, Strahlenschutz- und Barrierefreiheitsanforderungen treten Positionen erst auf, wenn die Planung im Detail steht.
Banken erwarten belegte Angebote, keine Hausnummern. Eine Position, die mit einem Angebot hinterlegt ist, wird nicht diskutiert; eine geschätzte schon.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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