Gewerbe & Leasing
Leasing
Beim Leasing nutzt man ein Wirtschaftsgut wie ein Fahrzeug oder eine Maschine gegen eine regelmäßige Rate, ohne es sofort zu kaufen. Eigentümer bleibt in der Regel der Leasinggeber.
Fachlich genau
Leasing ist eine Form der Nutzungsüberlassung, bei der der Leasinggeber ein Wirtschaftsgut anschafft und es dem Leasingnehmer gegen regelmäßige Raten zur Nutzung überlässt. Das rechtliche Eigentum verbleibt in der Regel beim Leasinggeber, während der Leasingnehmer das Gut wirtschaftlich nutzt. Leasing schont die Liquidität, weil keine hohe Anfangsinvestition anfällt, und die Raten sind über die Laufzeit kalkulierbar. Unterschieden werden vor allem Finanzierungsleasing und Operating-Leasing.
Die bilanzielle und steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab und sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater geklärt werden.
Dieser Begriff gehört zum Thema Gewerbliche Finanzierung & Leasing.
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