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Immobilienkauf & Vermarktung

Nachweis und Vermittlung

Einfach erklärt

Ein Makler kann auf zwei Arten tätig werden: Er weist eine Gelegenheit nach oder er vermittelt aktiv zwischen den Parteien. Beides kann einen Provisionsanspruch auslösen.

Fachlich genau

Das Gesetz unterscheidet zwei Tätigkeiten. Beim Nachweis benennt der Makler dem Auftraggeber eine konkrete Gelegenheit zum Abschluss — er macht eine bestimmte Immobilie und die Verkaufsbereitschaft des Eigentümers bekannt. Bei der Vermittlung wirkt er darüber hinaus auf den Abschluss hin, führt die Parteien zusammen, verhandelt und begleitet bis zum Vertrag.

Für den Provisionsanspruch genügt eine der beiden Tätigkeiten, solange sie für den späteren Abschluss ursächlich war. Kannte der Interessent die Immobilie bereits nachweislich vor der Einschaltung des Maklers, fehlt es regelmäßig an dieser Ursächlichkeit.

Für die Praxis wichtig: Wer ein Exposé anfordert, sollte wissen, dass damit der Nachweis erbracht sein kann. Deshalb steht in seriösen Unterlagen vorab, dass eine Provision anfällt und in welcher Höhe.

Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.

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