Zum Inhalt springen

Alle Bereiche

Suchen

Mindestens zwei Zeichen eingeben.

Erreichbarkeit

Jetzt persönlich erreichbar

Telefonische Zeiten

Montag 09:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Sonntag nach Vereinbarung

Darstellung anpassen

SchriftgrößeGrößer, wenn der Text zu klein ist
Mehr KontrastKräftigere Farben, klarere Kanten
Bewegung reduzierenBlendet Animationen aus
Links unterstreichenMacht Verweise deutlicher erkennbar

Ihre Auswahl bleibt auf diesem Gerät gespeichert. Erkennt Ihr System bereits „Bewegung reduzieren", richtet sich die Seite ohnehin danach.

Grundbegriffe der Finanzierung

Nominalzins

Einfach erklärt

Der Nominalzins ist der reine Zinssatz eines Kredits ohne Nebenkosten. Heute wird dafür meist der Begriff „Sollzins“ verwendet.

Fachlich genau

Der Nominalzins bezeichnet den nominal vereinbarten Zinssatz eines Darlehens ohne Berücksichtigung von Nebenkosten. Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie im Jahr 2010 wurde im deutschen Kreditrecht überwiegend der Begriff „Sollzins“ eingeführt; inhaltlich meinen beide den auf die Restschuld bezogenen Zinssatz.

Der Nominalzins allein erlaubt keinen vollständigen Kostenvergleich, weil er Gebühren und Auszahlungsmodalitäten ausblendet. Dafür ist der effektive Jahreszins vorgesehen.

In der Volkswirtschaftslehre hat der Begriff eine andere Bedeutung: Dort bezeichnet der Nominalzins den nicht um die Inflation bereinigten Zins, im Gegensatz zum Realzins.

Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.

Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?

Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.

Erstgespräch vereinbaren
Anrufen Erstgespräch
Finanzwissen, das Sie wirklich brauchen

Alle paar Wochen: Zinsentwicklung, Förderprogramme und ein erklärter Fachbegriff. Kein Werbedruck, jederzeit abbestellbar.