Grundbegriffe der Finanzierung
Nominalzins
Der Nominalzins ist der reine Zinssatz eines Kredits ohne Nebenkosten. Heute wird dafür meist der Begriff „Sollzins“ verwendet.
Fachlich genau
Der Nominalzins bezeichnet den nominal vereinbarten Zinssatz eines Darlehens ohne Berücksichtigung von Nebenkosten. Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie im Jahr 2010 wurde im deutschen Kreditrecht überwiegend der Begriff „Sollzins“ eingeführt; inhaltlich meinen beide den auf die Restschuld bezogenen Zinssatz.
Der Nominalzins allein erlaubt keinen vollständigen Kostenvergleich, weil er Gebühren und Auszahlungsmodalitäten ausblendet. Dafür ist der effektive Jahreszins vorgesehen.
In der Volkswirtschaftslehre hat der Begriff eine andere Bedeutung: Dort bezeichnet der Nominalzins den nicht um die Inflation bereinigten Zins, im Gegensatz zum Realzins.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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