Immobilienkauf & Vermarktung
Notarielle Beurkundung
Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nur gültig, wenn ein Notar ihn beurkundet. Eine Einigung per Handschlag oder E-Mail bindet niemanden.
Fachlich genau
Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt für Verträge über den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks die notarielle Beurkundung. Wird die Form nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig; alle Nebenabreden gehören deshalb in die Urkunde und nicht auf einen Zettel daneben.
Der Notar ist beiden Seiten gleichermaßen verpflichtet. Er entwirft den Vertrag, belehrt über die rechtliche Tragweite, verliest die Urkunde im Termin und übernimmt anschließend den Vollzug: Auflassungsvormerkung, Löschung alter Lasten, Eintragung der Grundschuld, Fälligkeitsmitteilung und schließlich die Eigentumsumschreibung.
Ist eine Seite Verbraucher, soll ihr der beabsichtigte Text der Urkunde in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Frist dient dem Schutz vor Überrumpelung — sie ist dafür da, den Entwurf in Ruhe zu lesen und Fragen zu stellen.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
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