Gewerbe & Leasing
Operating-Leasing
Operating-Leasing ähnelt eher einer Miete: Man nutzt ein Gut für eine kürzere Zeit und gibt es danach zurück. Wartung und Wertverlust trägt in der Regel der Leasinggeber.
Fachlich genau
Operating-Leasing ist eine Nutzungsüberlassung, die wirtschaftlich einem Mietverhältnis nahekommt. Die Vertragslaufzeit ist meist deutlich kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, und das Investitionsrisiko sowie der Wertverlust verbleiben in der Regel beim Leasinggeber. Häufig sind Dienstleistungen wie Wartung oder Versicherung in die Rate eingeschlossen, und die Verträge lassen sich oft mit kürzeren Fristen kündigen als beim Finanzierungsleasing. Das Leasinggut wird dabei in der Regel beim Leasinggeber bilanziert; die konkrete bilanzielle und steuerliche Einordnung ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären.
Beispiel: Ein Betrieb nutzt IT-Hardware im Operating-Leasing und tauscht sie nach kurzer Laufzeit gegen neuere Geräte.
Dieser Begriff gehört zum Thema Gewerbliche Finanzierung & Leasing.
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