Praxis & Existenzgründung
Praxisdarlehen
Ein Praxisdarlehen ist ein gewerbliches Darlehen für Gründung, Übernahme oder Ausbau einer Praxis. Es finanziert je nach Vorhaben Kaufpreis, Geräte, Umbau und die Anlaufzeit.
Fachlich genau
Das Praxisdarlehen ist keine eigene Darlehensart im rechtlichen Sinn, sondern die im Gesundheitswesen übliche Bezeichnung für die Finanzierung eines Praxisvorhabens. In der Regel besteht sie aus mehreren Bausteinen: einem langfristigen Investitionsteil für Kaufpreis, Praxiswert und Geräte, einem Betriebsmittelteil für die Anlaufzeit und häufig einem Kontokorrentrahmen für laufende Schwankungen.
Die Laufzeiten orientieren sich an dem, was finanziert wird — Geräte kürzer, Praxiswert und Umbau länger. Verbreitet ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit zu Beginn. Als Sicherheiten kommen die Sicherungsübereignung der Geräte, Forderungsabtretungen, Bürgschaften und bei eigenen Räumen eine Grundschuld in Betracht; fehlen dingliche Sicherheiten, kann eine Bürgschaftsbank einspringen. Ergänzend sind Förderdarlehen der KfW und in Sachsen der Sächsischen Aufbaubank möglich, die über die Hausbank beantragt werden.
Wichtig ist die Reihenfolge: Förderdarlehen müssen vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden. Wer zuerst kauft und danach fragt, verliert diese Möglichkeit.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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