Praxis & Existenzgründung
Praxisneugründung
Bei einer Neugründung bauen Sie eine Praxis von Grund auf: eigene Räume, eigene Geräte, eigener Patientenstamm. Sie zahlen keinen Praxiswert, brauchen dafür aber deutlich mehr Geld für die Anlaufzeit.
Fachlich genau
Die Neugründung verzichtet auf den Kauf eines bestehenden Betriebs und damit auf den ideellen Praxiswert. An die Stelle vorhandener Zahlen tritt die eigene Planung: Standortanalyse, Einzugsgebiet, Wettbewerbssituation, Fachrichtung und Leistungsspektrum. Eine Bank beurteilt das Vorhaben deshalb überwiegend anhand von Businessplan, Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung.
Der Investitionsbedarf für Räume, Umbau und Geräte ist häufig höher als bei einer Übernahme, der Betriebsmittelbedarf fast immer: Miete, Personal, Material und der eigene Lebensunterhalt laufen ab dem ersten Tag, während sich der Patientenstamm erst aufbaut und die Abrechnung mit Verzögerung folgt. Diese Anlaufzeit muss vollständig durchfinanziert sein, nicht überstanden werden.
Im vertragsärztlichen Bereich ist die Neugründung zusätzlich von der Bedarfsplanung abhängig: In gesperrten Planungsbereichen ist eine Neuzulassung regelmäßig nicht möglich. Ob das für Ihren Standort gilt, beantworten die Kassenärztliche Vereinigung und der Zulassungsausschuss.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?
Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.
Erstgespräch vereinbaren