Privatkredit
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung soll einen Kredit absichern, falls der Kreditnehmer ihn wegen bestimmter Ereignisse nicht mehr bedienen kann. Sie ist freiwillig und verursacht zusätzliche Kosten.
Fachlich genau
Die Restschuldversicherung (auch Kreditausfallversicherung oder RSV) soll die Rückzahlung eines Darlehens absichern, wenn der Kreditnehmer durch Ereignisse wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod zahlungsunfähig wird. Je nach vereinbartem Umfang übernimmt die Versicherung dann einzelne Raten oder die verbliebene Restschuld. Diesem möglichen Schutz stehen Kritikpunkte gegenüber: Die Beiträge können die Gesamtkosten des Kredits deutlich erhöhen, und die Leistung ist häufig an Bedingungen und Ausschlüsse geknüpft, etwa bei Vorerkrankungen oder bei nur befristeter Zahlung im Fall von Arbeitslosigkeit.
Der Abschluss ist freiwillig und darf keine Bedingung für die Kreditvergabe sein. Vor einem Abschluss ist es in der Regel sinnvoll, Kosten, Leistungsumfang und Ausschlüsse genau zu prüfen und mit dem eigenen Absicherungsbedarf abzugleichen.
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