Vertrag & Grundbuch
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung legt fest, wie ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Sie beschreibt, was einem einzelnen Eigentümer allein gehört und was allen gemeinsam.
Fachlich genau
Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie bestimmt, welche Gebäudeteile im Sondereigentum einzelner Eigentümer stehen, etwa die einzelne Wohnung, und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören, etwa Treppenhaus, Dach oder Fundament. Häufig enthält sie zusätzlich eine Gemeinschaftsordnung mit Regelungen zum Zusammenleben und zur Kostenverteilung.
Sie wird notariell beurkundet und beim Grundbuchamt hinterlegt; für jede Einheit wird in der Regel ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt. Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist sie eine wichtige Grundlage für die Rechte und Pflichten des Eigentümers.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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