Immobilie & Bewertung
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Preis, der sich für eine Immobilie unter normalen Bedingungen am Markt erzielen lässt. Er wird auch Marktwert genannt.
Fachlich genau
Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert als der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Ermittelt wird er über anerkannte Verfahren wie das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren. Er ist vom sogenannten Beleihungswert zu unterscheiden, den Banken für die Kreditvergabe meist vorsichtiger ansetzen.
Der Verkehrswert dient unter anderem als Orientierung für Kauf- und Verkaufsentscheidungen sowie in erbrechtlichen und steuerlichen Fragen. Beispiel: Bei einer Finanzierung lässt eine Bank den Verkehrswert schätzen, um die mögliche Höhe des Darlehens einzuordnen.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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