Immobilienkauf & Vermarktung
Widerrufsrecht beim Maklervertrag
Wird ein Maklervertrag am Telefon, per E-Mail oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, können Verbraucher ihn in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Fachlich genau
Maklerverträge mit Verbrauchern kommen häufig im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande — etwa telefonisch, über ein Formular auf einer Internetseite oder am Küchentisch des Eigentümers. In diesen Fällen steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu.
Die Frist beginnt erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung in Textform. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich. Soll der Makler schon vor Ablauf der Frist tätig werden, ist dafür eine ausdrückliche Aufforderung des Verbrauchers erforderlich; ohne sie kann ein Provisionsanspruch selbst dann entfallen, wenn der Makler bereits erfolgreich vermittelt hat.
Für Verkäufer wie Käufer bedeutet das vor allem eines: Belehrung und Vertragsunterlagen aufbewahren. Sie beantworten im Streitfall die Frage, ab wann was galt.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
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