Vertrag & Grundbuch
Wohnungseigentum
Wohnungseigentum besteht aus zwei Teilen: der eigenen Wohnung und einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Hauses, etwa Dach, Treppenhaus und Grundstück.
Fachlich genau
Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Zum Sondereigentum gehören in der Regel die Räume und nicht tragende Bauteile im Inneren; Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, Leitungen und Grundstück sind gemeinschaftliches Eigentum.
Begründet wird es durch die Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan, die auch die Gemeinschaftsordnung enthält — dort stehen Nutzungsbestimmungen, Kostenverteilung und Sondernutzungsrechte etwa an Stellplätzen oder Gartenflächen. Die Eigentümer bilden eine rechtsfähige Gemeinschaft, die über Erhaltung und bauliche Veränderungen in der Eigentümerversammlung beschließt.
Für Käufer bedeutet das: Was in der eigenen Wohnung geschieht, entscheidet man selbst; über alles Übrige entscheidet die Gemeinschaft. Teilungserklärung, Beschlusssammlung und Protokolle gehören deshalb vor den Kauf auf den Tisch.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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