Das Programm 300 der KfW fördert Familien beim Neubau oder Ersterwerb mit einem zinsgünstigen Kredit. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Kinderzahl und vom Gebäudestandard ab — und es gibt Bedingungen, die in Werbeanzeigen selten vorkommen.
Warum dieses Programm gerade überall auftaucht
In den vergangenen Wochen sind mir mehrere Beiträge in sozialen Netzwerken begegnet, die mit einer Zahl werben: bis zu 220.000 Euro Förderkredit für Familien. Die Zahl ist nicht falsch. Sie ist nur weder die ganze Geschichte noch der höchste Betrag, der möglich ist.
Weil ich in Gesprächen immer häufiger darauf angesprochen werde, sortiere ich hier einmal in Ruhe, was tatsächlich in dem Programm steht — und was in einer Anzeige naturgemäß keinen Platz findet.
Was das Programm 300 überhaupt ist
„Wohneigentum für Familien“ ist ein Förderprogramm der KfW für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die zum ersten Mal Wohneigentum bilden. Gefördert wird ein zinsgünstiger Kredit, kein Zuschuss. Sie zahlen das Geld also zurück — aber zu Konditionen, die eine gewöhnliche Bankfinanzierung so nicht bietet.
Beantragt wird das Darlehen nicht direkt bei der KfW. Es läuft über Ihre Bank oder über Ihren Finanzierungsvermittler, der den Antrag für Sie einreicht. Wie Förderbanken grundsätzlich arbeiten, habe ich in meinem Beitrag zu den Fördermitteln in Sachsen ausführlicher beschrieben.
Wie viel Kredit tatsächlich möglich ist
Der Höchstbetrag hängt an zwei Dingen: an der Zahl Ihrer Kinder und am energetischen Standard des Gebäudes. Die KfW arbeitet mit zwei Stufen.
Für ein klimafreundliches Wohngebäude liegt der Kreditrahmen zwischen 170.000 und 220.000 Euro. Kommt zusätzlich das QNG-Siegel hinzu — das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude —, verschiebt sich die Spanne auf 220.000 bis 270.000 Euro.
Innerhalb dieser Spannen entscheidet die Kinderzahl über den konkreten Betrag. Damit wird auch klar, wo die vielzitierten 220.000 Euro herkommen: Sie sind der obere Rand der einen Stufe und zugleich der untere Rand der anderen. Wer die Voraussetzungen für das QNG-Siegel erfüllt, kann deutlich darüber liegen.
Die Einkommensgrenze entscheidet mit
Das Programm ist ausdrücklich nicht für jeden gedacht. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen: bis 90.000 Euro im Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
Auf das Wort „zu versteuernd“ kommt es dabei an, und genau hier entstehen die meisten Missverständnisse. Gemeint ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das Einkommen nach Abzug der steuerlich anerkannten Posten. Das kann spürbar niedriger liegen als die Zahl, die Sie im Kopf haben — und deshalb lohnt sich das Nachrechnen auch dann, wenn Sie beim ersten Blick über der Grenze zu liegen scheinen.
Wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, steht in Ihrem Steuerbescheid. Für die Prüfung zieht die KfW in der Regel zurückliegende Jahre heran, nicht das laufende.
Die Bedingungen, über die selten gesprochen wird
Der Kredit ist an bauliche Anforderungen geknüpft, und die sind anspruchsvoll. Drei Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie planen:
Das Gebäude muss den Standard Effizienzhaus 40 erreichen. Das ist der strengere Neubaustandard, nicht der Regelfall.
Eine Heizung mit Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen. Wer hier anders plant, fällt aus der Förderung heraus.
Gefördert wird der Ersterwerb beziehungsweise ein Neubau, der innerhalb eines Jahres nach der Bauabnahme erworben wird. Wer bereits Wohneigentum besitzt, gehört nicht zur Zielgruppe.
Dazu kommen die Rahmendaten des Darlehens: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung, je nach gewählter Darlehensart.

Warum Sie hier von mir keinen Zinssatz lesen
In den Werbebeiträgen steht meist eine sehr konkrete Prozentzahl. Ich nenne hier bewusst keine — und das hat einen sachlichen Grund.
Auf der Seite der KfW steht an dieser Stelle ein Platzhalter, kein fester Wert. Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sich auch Förderzinsen am Kapitalmarkt orientieren und laufend angepasst werden. Ein Zinssatz, den ich heute in einen Beitrag schreibe, kann in vier Wochen überholt sein — und wer ihn dann liest, rechnet mit einer falschen Zahl.
Was sich sagen lässt: Die Konditionen dieses Programms liegen deutlich unter dem, was am freien Markt aufgerufen wird. Genau darin besteht die Förderung. Wie groß der Abstand im Moment Ihrer Anfrage ist, sehe ich tagesaktuell — und das ist die einzige Zahl, mit der Sie rechnen sollten.
Der Fehler, der am meisten kostet
Aus meiner Erfahrung scheitert Förderung selten am fehlenden Anspruch. Sie scheitert an der Reihenfolge.
Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer den Kaufvertrag unterschreibt oder mit dem Bau beginnt und sich erst danach nach Fördermitteln erkundigt, kommt zu spät — unabhängig davon, wie gut er die Voraussetzungen erfüllt hätte. Diese Regel gilt bei der KfW ebenso wie bei der Sächsischen Aufbaubank.
Dazu kommt: Der bauliche Standard muss von Anfang an eingeplant sein. Ein Effizienzhaus 40 lässt sich nicht nachträglich beschließen, wenn die Planung längst steht.
Was ich Ihnen empfehle
Wenn Sie mit Kindern über einen Neubau oder einen Ersterwerb nachdenken, prüfen Sie die Förderung, bevor Sie sich festlegen. Nicht als letzten Punkt auf der Liste, sondern als einen der ersten.
Drei Fragen bringen Sie dabei am weitesten: Wie hoch ist unser zu versteuerndes Haushaltseinkommen tatsächlich? Ist der geplante Standard mit Effizienzhaus 40 und der vorgesehenen Heiztechnik überhaupt vereinbar? Und lohnt sich das QNG-Siegel in unserem Fall — oder verursacht es mehr Aufwand, als es an zusätzlichem Kreditrahmen bringt?
Diese Fragen lassen sich in einem Gespräch klären, lange bevor irgendetwas unterschrieben ist. Ich prüfe dabei nicht nur, ob das Programm 300 zu Ihrem Vorhaben passt, sondern auch, wie es sich mit der übrigen Finanzierung und mit der Landesförderung verzahnen lässt. Denn eine Förderung ist nur dann eine gute Förderung, wenn sie zur Gesamtkonstruktion passt.
Ein Hinweis zum Schluss
Förderprogramme ändern sich. Beträge, Einkommensgrenzen und technische Anforderungen werden angepasst, Programme werden ausgesetzt und neu aufgelegt. Die Angaben in diesem Beitrag geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrer Situation gilt, vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Dann schauen wir gemeinsam auf Ihre Zahlen statt auf allgemeine Spannen.
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