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Ratgeber

Umschuldung: Wann sie sich wirklich rechnet — und wann nicht

Sören Uhlig Unabhängiger Finanzierungsberater Privatkredit 4 Min. Lesezeit

Eine Umschuldung senkt oft die monatliche Rate. Ob sie auch die Gesamtkosten senkt, ist eine andere Frage. Worauf es beim Vergleich ankommt, welche Posten den Vorteil auffressen können und wann Sie es besser lassen.

Umschuldung heißt nicht automatisch sparen

Der Gedanke ist verlockend: mehrere Kredite zu einem zusammenfassen, eine Rate statt vier, und der Zins ist auch noch niedriger. Manchmal geht die Rechnung auf. Manchmal sieht sie nur so aus.

Der Unterschied liegt fast immer an derselben Stelle — und die schaut sich kaum jemand an, bevor unterschrieben wird. Ich gehe sie in diesem Beitrag durch.

Wann eine Umschuldung sich meistens lohnt

Wenn ein Dispositionskredit dauerhaft in Anspruch genommen wird. Der Dispo ist der teuerste Kredit, den die meisten Menschen haben — er ist für kurzfristige Überbrückung gedacht, nicht für Dauerbetrieb. Wer seit Monaten im Minus steht, zahlt dafür regelmäßig ein Vielfaches dessen, was ein Ratenkredit kostet.

Wenn mehrere kleine Kredite nebeneinander laufen. Nicht nur wegen des Zinses, sondern wegen der Übersicht: Vier Raten an vier Termine sind schwerer zu steuern als eine.

Wenn Ihr alter Vertrag aus einer Hochzinsphase stammt und die Konditionen seither spürbar gefallen sind.

Wenn sich Ihre Bonität verbessert hat — etwa durch eine Festanstellung nach der Probezeit oder ein höheres Einkommen. Dieselbe Person bekommt heute unter Umständen andere Konditionen als vor drei Jahren.

Die Falle, die am häufigsten übersehen wird

Eine niedrigere Rate bedeutet nicht automatisch, dass Sie weniger zahlen.

Wird die Laufzeit verlängert, sinkt die monatliche Belastung — die Gesamtkosten steigen aber, weil Sie länger Zinsen zahlen. Genau damit wird häufig geworben: „nur noch 180 Euro statt 310 Euro im Monat“. Was dabei nicht steht: aus vier Jahren Restlaufzeit sind acht geworden.

Das kann trotzdem richtig sein, wenn Sie den Spielraum im Monat dringend brauchen. Aber es ist dann eine Entscheidung für mehr Luft und nicht eine für weniger Kosten. Man sollte wissen, welche der beiden man gerade trifft.

Deshalb: Vergleichen Sie nicht die Raten, sondern die Gesamtkosten bis zur letzten Zahlung. Und achten Sie beim Zins auf den effektiven Jahreszins, nicht auf den Sollzins — nur der enthält die weiteren Kosten.

Was Sie aus dem alten Vertrag brauchen

Bevor gerechnet werden kann, brauchen Sie drei Angaben je bestehendem Kredit:

Die aktuelle Restschuld — nicht die ursprüngliche Kreditsumme.
Die verbleibende Laufzeit und die Ratenhöhe.
Den effektiven Jahreszins des laufenden Vertrags.

Fragen Sie dazu bei Ihrer Bank eine Ablöseauskunft an. Darin steht, welcher Betrag zur vorzeitigen Rückzahlung tatsächlich fällig wird — und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Vorfälligkeitsentschädigung: gedeckelt, aber nicht null

Wer einen Verbraucherkredit vorzeitig ablöst, muss der Bank unter Umständen eine Entschädigung zahlen. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen ist diese jedoch gesetzlich begrenzt: Sie darf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht übersteigen — beträgt die Restlaufzeit weniger als ein Jahr, sind es höchstens ein halbes Prozent.

Für Immobiliardarlehen gelten andere, deutlich weitreichendere Regeln. Deshalb ist eine Umschuldung bei einem Ratenkredit oft unkompliziert, bei einer laufenden Baufinanzierung dagegen eine ganz eigene Rechnung. Beides sollte man nicht in einen Topf werfen.

Mann am Schreibtisch sichtet Unterlagen und Ordner
Nicht die Raten vergleichen, sondern die Gesamtkosten bis zur letzten Zahlung.

Der Posten, auf den ich besonders schaue

Prüfen Sie, ob im alten oder im neuen Vertrag eine Restschuldversicherung steckt.

Sie wird häufig gleich mit angeboten und erhöht die Kosten spürbar — je nach Vertrag um einen Betrag, der den Zinsvorteil einer Umschuldung vollständig aufzehren kann. Sie ist freiwillig. Ob sie in Ihrer Situation sinnvoll ist, ist eine eigene Frage; sie sollte jedenfalls bewusst entschieden und nicht mitunterschrieben werden.

Wann eine Umschuldung sich nicht lohnt

Wenn die Restlaufzeit ohnehin kurz ist. Bei einem Kredit, der in zwölf Monaten ausläuft, bringt ein niedrigerer Zins kaum noch etwas — die Bearbeitung lohnt den Aufwand nicht.

Wenn der Zinsunterschied klein ist und gleichzeitig eine Entschädigung anfällt.

Wenn die neue Rate nur durch eine deutlich längere Laufzeit sinkt und Sie den Spielraum eigentlich gar nicht brauchen.

Wenn eine Baufinanzierung mitten in der Zinsbindung läuft. Hier ist die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel der entscheidende Posten — und meist der Grund, es zu lassen. Für den Zeitpunkt danach gibt es andere Werkzeuge; darüber schreibe ich im Beitrag Anschlussfinanzierung: Wann Sie handeln sollten.

Wie ich vorgehe

Ich lasse mir zeigen, was tatsächlich läuft — alle Verträge, alle Restschulden, alle Laufzeiten. Daraus rechne ich zwei Zahlen aus: was Sie bis zum Ende zahlen, wenn alles so bleibt, und was Sie zahlen, wenn umgeschuldet wird.

Erst wenn diese beiden Zahlen nebeneinanderstehen, lässt sich sagen, ob sich etwas lohnt. Und manchmal ist das Ergebnis: Lassen Sie es so. Auch das sage ich Ihnen dann.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Zum Stand der Angaben

Die genannten Obergrenzen für die Vorfälligkeitsentschädigung bei allgemeinen Verbraucherdarlehen geben die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihrer konkreten Verträge.

Mehr zum Thema: Privatkredit

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