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Was kommt zum Kaufpreis noch dazu?
Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Provision — für Sachsen gerechnet, nicht im Bundesdurchschnitt. Schieben Sie an den Reglern, die Summe rechnet sofort mit. Ohne Termin und ohne Ihre Daten.
Fest, seit dem 1. Januar 2023. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache: Maßgeblich ist das Bundesland, in dem die Immobilie liegt — nicht Ihr Wohnort.
Richtwert, kein fester Satz. Üblich sind 1,5 bis 2,0 % — voreingestellt ist der obere Wert, damit die Summe eher zu hoch als zu niedrig steht. Tatsächlich sind diese Gebühren im GNotKG nach dem Geschäftswert gestaffelt: bei kleinen Kaufpreisen fallen sie anteilig höher aus, bei großen niedriger.
Wie sich die Nebenkosten verteilen
Unverbindliche Beispielrechnung. Die Grunderwerbsteuer von 5,5 % gilt für Immobilien in Sachsen (seit 1. Januar 2023); in anderen Bundesländern gelten andere Sätze. Notar- und Grundbuchkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nach dem Geschäftswert gestaffelt und damit kein glatter Prozentsatz — die 1,5 bis 2,0 % sind ein Richtwert. Die Maklerprovision ist frei verhandelbar. Nicht enthalten sind unter anderem die Bestellung einer Grundschuld bei einer Finanzierung, Renovierung, Umzug und mitgekauftes Inventar. Kein Angebot, keine Steuer- und keine Rechtsberatung: Was für Ihren Kaufvertrag gilt, sagen Ihnen Notar und Steuerberater. Die Begriffe erklärt das Glossar.
Die drei Posten
Was hinter den Zahlen steckt.
Kaufnebenkosten sind alles, was beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfällt. In Sachsen sind das mit Makler rund 11 % und ohne Makler rund 7,5 % des Kaufpreises — Geld, das beim Notartermin fällig wird und in aller Regel aus dem Ersparten kommt, weil Banken die Nebenkosten meist nicht mitfinanzieren.
Grunderwerbsteuer
Die einzige Zahl hier, die feststeht: 5,5 % in Sachsen, seit dem 1. Januar 2023. Jedes Bundesland setzt seinen Satz selbst fest — deshalb rechnet ein bundesweites Portal hier zwangsläufig ungenau. Der Bescheid kommt nach der Beurkundung vom Finanzamt; erst wenn er bezahlt ist, gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die kein Eigentumswechsel ins Grundbuch eingetragen wird. Mitgekauftes bewegliches Inventar — Einbauküche, Sauna, Markise — kann im Vertrag gesondert ausgewiesen werden; ob und wie, besprechen Sie mit Notar und Steuerberater.
Notar und Grundbuch
Ohne Notar geht es nicht: Ein Immobilienkaufvertrag muss beurkundet werden. Bezahlt wird nicht nach Prozentsatz, sondern nach einer gesetzlichen Tabelle im GNotKG — nach dem Geschäftswert gestaffelt. Deshalb ist der Regler hier ausdrücklich ein Richtwert und keine Rechnung. Enthalten sind üblicherweise Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung. Finanzieren Sie mit, kommt die Eintragung der Grundschuld obendrauf.
Maklerprovision
Frei verhandelbar, üblich sind im Erzgebirge 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer für den Käufer. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an einen Verbraucher verkauft werden: Wird der Makler für beide Seiten tätig, tragen Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte (§ 656c BGB). Zahlt der Verkäufer allein, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben (§ 656d BGB). Der Provisionsanspruch selbst braucht Textform (§ 656a BGB) — ein Handschlag genügt nicht.
Beispiel: 180.000 € Kaufpreis, mit Makler.
9.900 € Grunderwerbsteuer, 6.426 € Maklerprovision, 3.600 € Notar und Grundbuch — zusammen 19.926 € oder 11,07 % vom Kaufpreis. Beim Notartermin steht damit ein Gesamtbetrag von 199.926 €. Wie sich dieser Betrag auf den Monat verteilt, zeigt der Finanzierungsrechner; soll die Wohnung vermietet werden, rechnet der Mietrendite-Rechner weiter.
Rechnen wir es an Ihrem Objekt durch.
Ein Rechner kennt Ihre Immobilie nicht. Bringen Sie ein konkretes Angebot mit — dann stehen Kaufpreis, Nebenkosten und Finanzierung auf einem Blatt, bevor Sie sich entscheiden.
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