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Immobilien · Verkaufen

Verkaufen an Käufer, die auch zahlen können

Ich bringe Ihnen keine Interessenten, sondern Käufer, deren Finanzierung ich vorher geprüft habe.

Die meisten Verkäufe scheitern nicht an fehlenden Interessenten, sondern an der Absage der Bank — Wochen später, wenn die Immobilie längst in allen Portalen steht. Als Immobilienmakler und Finanzierungsvermittler prüfe ich beides in einer Hand: die Immobilie und die Zahlungsfähigkeit derer, die sie kaufen wollen.

Ein Interessent ist noch kein Käufer

Der Punkt, an dem Immobilienverkäufe im Erzgebirge scheitern, liegt selten bei der Nachfrage. Es melden sich Leute. Sie kommen zur Besichtigung, sie sind begeistert, sie sagen zu.

Und dann kommt die Absage der Bank.

Danach fängt alles von vorn an: neue Anzeige, neue Besichtigungen, neue Gespräche. Nur steht Ihre Immobilie inzwischen seit Monaten in den Portalen — und jeder, der sie dort wiedererkennt, fragt sich, warum sie niemand haben will.

Deshalb prüfe ich die Finanzierung, bevor ich Ihnen jemanden vorstelle

Ich bin nicht nur Immobilienmakler, sondern vermittle seit über 25 Jahren Finanzierungen. Als Finanzierungsvermittler sehe ich einem Kaufinteressenten innerhalb eines Gesprächs an, ob seine Finanzierung trägt — und ob das, was er sich vorstellt, mit dem zusammenpasst, was er mitbringt.

Das bedeutet für Sie: Wer Ihre Immobilie besichtigt, hat diesen Schritt hinter sich. Ich bringe Ihnen keine Interessenten, ich bringe Ihnen Käufer, deren Finanzierung steht.

Für die Interessenten ist das kein Nachteil, im Gegenteil. Sie erfahren früh, was für sie in Frage kommt, statt sich in eine Immobilie zu verlieben, die sie nicht bezahlen können.

Was ich für Sie tue

Den Wert einordnen. Bevor irgendetwas veröffentlicht wird, schaue ich mir Ihre Immobilie an und sage Ihnen, was sie am Markt wirklich bringt. Ehrlich, auch wenn die Zahl unter Ihrer Vorstellung liegt. Wie ich dabei vorgehe, steht auf der Seite Was ist meine Immobilie wert?

Die Unterlagen zusammentragen. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baubeschreibung, Grundrisse, Energieausweis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Was fehlt, besorge ich.

Die Immobilie darstellen. Fotos, Grundriss, ein Exposé, das die Immobilie beschreibt, wie sie ist. Mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis, die in jede Anzeige gehören.

Vermarkten und besichtigen. Ich führe die Besichtigungen selbst — nicht Sie. Sie müssen niemandem Ihr Zuhause zeigen und dabei Fragen zur Heizung beantworten, während Sie eigentlich mit dem Abschied beschäftigt sind.

Verhandeln. Über den Preis, über das Inventar, über den Übergabetermin. Und über die Frage, ob ein Gebot überhaupt ernst zu nehmen ist.

Bis zum Notartermin und darüber hinaus. Kaufvertragsentwurf abstimmen, Termin koordinieren, Lastenfreistellung mit Ihrer Bank klären, Übergabe mit Zählerständen protokollieren.

Der Preis entscheidet über die Dauer

Eine zu hoch angesetzte Immobilie verkauft sich nicht langsamer — sie verkauft sich am Ende schlechter.

In den ersten Wochen sieht sie jeder, der in Ihrer Region sucht. Ist der Preis dann zu hoch, ziehen genau diese Menschen weiter. Was danach kommt, sind Suchende mit kleinerem Budget, die auf die erste Preisreduzierung warten. Jede weitere Senkung bestätigt ihnen, dass sich Warten lohnt.

Deshalb sage ich Ihnen meine Einschätzung vor dem Auftrag, nicht danach. Ein Makler, der Ihnen den höchsten Preis verspricht, um den Auftrag zu bekommen, hat Ihnen nichts Gutes getan — er hat Ihnen nur die ersten Wochen genommen.

Was der Auftrag bedeutet

Damit ich Zeit und Geld in die Vermarktung stecken kann, arbeite ich mit einem Alleinauftrag. Sie binden sich für einen vereinbarten Zeitraum an mich, ich binde mich im Gegenzug an Ihre Immobilie.

Der Maklervertrag für ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bedarf der Textform — eine Abmachung per Handschlag gibt es nicht, und das ist gut so. Meine Provision und ihre Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer stehen darin, bevor Sie unterschreiben. Wie diese Verteilung gesetzlich geregelt ist, erklärt der Begriff Teilungsgrundsatz.

Verdient ist die Provision erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar geschlossen ist. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie mir nichts.

Wenn der Verkauf nicht einfach ist

Die Fälle, die mir am häufigsten begegnen, sind selten die geradlinigen.

Auf der Immobilie liegt noch ein Darlehen. Dann muss die Bank vor dem Notartermin eine Löschungsbewilligung erteilen, und es ist zu klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Das ist mein Terrain — ich kenne die Seite der Bank aus 25 Jahren Finanzierung.

Geerbt, und mehrere müssen sich einigen. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen. Was oft hilft, ist eine Zahl, die alle gleichermaßen nachvollziehen können, statt einer, die jeder anders im Kopf hat.

Eine Trennung. Hier zählt vor allem, dass jemand mit beiden Seiten spricht und die Abläufe erklärt, ohne Partei zu ergreifen.

Alte Lasten im Grundbuch. Wegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht oder eine Baulast, von der niemand mehr wusste. Das sind keine Hindernisse, solange sie vorher auf dem Tisch liegen. Erst wenn sie der Käufer beim Notar entdeckt, werden sie zum Problem.

Zwei Menschen, die sich um Ihren Verkauf kümmern

Ein Haus zu verkaufen, in dem man dreißig Jahre gelebt hat, ist etwas anderes als ein Depotübertrag. Deshalb sind bei jedem Verkauf zwei Menschen für Sie da. Ich kümmere mich um Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, die geprüften Käufer und den Weg zum Notar. Loreen Wiedrich schaut auf das, was sich nicht rechnen lässt: wie Ihre Räume wirken, und den persönlichen Teil des Abschieds von einem Zuhause.

Loreen ist dabei kein Zusatz, den man dazubucht. Sie gehört fest zu meiner Begleitung, bei jedem Verkauf und ohne zusätzliche Provision.

Haus verkaufen in Marienberg, Olbernhau und Annaberg-Buchholz

Mein Gebiet ist der Erzgebirgskreis und der Raum Chemnitz — Marienberg und Großrückerswalde, Olbernhau und Pockau-Lengefeld, Zschopau, Annaberg-Buchholz und die Orte dazwischen.

Wer hier ein Haus verkaufen will, hat es nicht mit einem Markt zu tun, sondern mit vielen kleinen. Ich weiß, was ein Haus in Marienberg von einem Haus in Annaberg-Buchholz unterscheidet, warum dieselbe Immobilie in Olbernhau anders bewertet werden muss und wo Käufer gerade suchen. Für alles Weitere reicht ein Anruf: Wenn ich Ihnen nicht helfen kann, sage ich Ihnen das — und nenne Ihnen jemanden, der näher dran ist.

Für jeden Ort, in dem ich regelmäßig arbeite, gibt es eine eigene Seite — der Überblick steht unter Immobilienmakler im Erzgebirge. Wer umgekehrt hier etwas sucht, findet den Weg für Käufer unter Immobilie kaufen; was gerade angeboten wird, steht bei den aktuellen Angeboten.

Der erste Schritt

Sie erzählen mir, um welche Immobilie es geht und was Sie vorhaben. Ich schaue sie mir an und sage Ihnen, was ich für erreichbar halte und wie ich vorgehen würde.

Dieses erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich — auch dann, wenn am Ende steht, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist.

So läuft es ab

Vier Schritte bis zum Notartermin.

1

Sie wissen, woran Sie sind

Ehrliche Wertermittlung

Ich sehe mir Ihre Immobilie vor Ort an und vergleiche sie mit dem, was in der Nachbarschaft tatsächlich bezahlt wurde. Heraus kommt eine Spanne, die ich Ihnen begründen kann.

2

Unterlagen, die Käufer überzeugen

Exposé & Unterlagen

Fotos, Grundriss, Energieausweis, Grundbuchauszug: Ich stelle zusammen, was fehlt, und kläre das Nötige mit Amt und Verwaltung. Die gesetzlichen Pflichtangaben stehen im Exposé, bevor es online geht.

3

Keine Besichtigungstouristen

Geprüfte Interessenten

Wer Ihre Immobilie sehen möchte, hat mir vorher gezeigt, dass er sie auch bezahlen kann. Als Finanzierungsvermittler prüfe ich das selbst — das spart Ihnen die Wochenenden mit Leuten, bei denen es am Geld scheitert.

4

Bis zur Unterschrift

Notartermin

Ich stimme den Kaufvertragsentwurf mit dem Notar ab, begleite Sie zum Termin und bleibe bis zur Übergabe Ihr Ansprechpartner — auch für die Fragen, die erst danach kommen.

So sehen meine Angebote aus

Was Sie bei mir nicht bekommen: einen geschönten Preis, damit ich den Auftrag bekomme. Wenn Ihre Vorstellung zu hoch ist, sage ich es Ihnen beim ersten Termin — und begründe es mit Zahlen aus Ihrer Straße.
Sören Uhlig · Freie Finanzlösungen

Unverbindlich anfragen

Erzählen Sie mir von Ihrer Immobilie.

Ein paar Angaben genügen — den Rest klären wir beim Termin vor Ort. Eine Beauftragung entsteht daraus nicht.

Wie erreiche ich Sie am liebsten?

Sie erhalten die Bestätigung in Textform. Direkt nach dem Absenden geht eine E-Mail an Ihre Adresse: mit der Zusammenfassung Ihrer Angaben, dem Zeitpunkt und der Widerrufsbelehrung nach § 312g BGB. Bitte prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse — ohne sie kann ich Ihnen die Bestätigung nicht zustellen.

Zum Ablauf, damit es beim Notar keine Überraschung gibt: Als Immobilienmakler bin ich nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Beteiligten vor dem Kaufvertrag anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu identifizieren. Das erledigen wir in Ruhe im persönlichen Termin; für diese Anfrage brauchen Sie nichts davon.

Kostenfrei und unverbindlich. Ein Maklervertrag kommt durch diese Anfrage nicht zustande. Ihre Angaben bleiben bei uns: bei mir und – sobald es um Kauf oder Verkauf geht – bei Loreen Wiedrich, die dabei fest an meiner Seite ist. Keine Weitergabe an sonstige Dritte.

Ihre Anfrage bestätige ich Ihnen in Textform — mit Zeitstempel und Widerrufsbelehrung. Als Verbraucher können Sie einen im Fernabsatz geschlossenen Maklervertrag binnen 14 Tagen widerrufen (§ 312g BGB); eine Provisionsvereinbarung beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedarf der Textform (§ 656a BGB). Die Anfrage selbst ist noch keine Beauftragung und kostet Sie nichts.

Häufige Fragen

Was Sie oft fragen.

Was kostet mich der Verkauf über Sie?

Meine Provision und ihre Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer stehen im Maklervertrag, bevor Sie unterschreiben. Verdient ist sie erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar geschlossen ist — kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie mir nichts. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, die eine Privatperson kauft, ist die Verteilung zwischen beiden Seiten gesetzlich geregelt.

Wie lange dauert ein Verkauf?

Das hängt an Objekt, Lage, Jahreszeit und vor allem am Startpreis. Eine Zahl, die für jede Immobilie gilt, wäre eine erfundene Zahl. Was ich Ihnen sagen kann: Die stärksten Wochen sind die ersten nach der Veröffentlichung. Wird der Preis erst später korrigiert, verlängert sich der Verkauf regelmäßig um ein Vielfaches der Zeit, die man am Anfang zu sparen glaubte.

Welche Unterlagen brauche ich?

In der Regel Grundbuchauszug, Flurkarte, Baubeschreibung und Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und die Nachweise über durchgeführte Sanierungen. Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, die letzten Abrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu. Was fehlt, besorge ich — das gehört zu meiner Arbeit.

Muss ich bei den Besichtigungen dabei sein?

Nein. Ich führe die Besichtigungen selbst. Viele Eigentümer sind darüber froh: Es ist etwas anderes, Fremden das eigene Zuhause zu zeigen, als eine Immobilie zu präsentieren. Wenn Sie dabei sein möchten, sprechen wir vorher ab, wer was sagt.

Brauche ich einen Energieausweis?

Bei Verkauf oder Neuvermietung ist er in der Regel vorzulegen, und zentrale Angaben daraus gehören bereits in jede Immobilienanzeige. Fehlen sie, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ob für Ihre Immobilie ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis in Frage kommt, klären wir beim ersten Termin.

In welchen Orten verkaufen Sie Immobilien?

Mein Gebiet ist der Erzgebirgskreis mit Marienberg, Olbernhau, Annaberg-Buchholz, Zschopau und den Orten dazwischen, dazu der Raum Chemnitz. Dort kenne ich die Lagen und weiß, was ein Haus in der einen Straße von einem in der nächsten unterscheidet. Liegt Ihre Immobilie weiter weg, sage ich Ihnen das — und nenne Ihnen jemanden, der näher dran ist.

Verkaufen Sie auch Eigentumswohnungen und Grundstücke?

Ja. Haus, Eigentumswohnung, Grundstück und gewerbliche Räume sind von meiner Erlaubnis nach § 34c GewO gedeckt. Der Ablauf bleibt derselbe; bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die Protokolle der Eigentümerversammlungen dazu, bei einem Grundstück Bebauungsplan und Erschließung.

Auf dem Haus läuft noch ein Darlehen. Geht das trotzdem?

Ja, das ist der Normalfall. Die Bank erteilt eine Löschungsbewilligung, und der Notar sichert über Treuhandauflagen ab, dass das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst und die Grundschuld gelöscht wird. Zu klären ist, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und wie lange Ihre Bank für die Unterlagen braucht. Diese Seite kenne ich aus über 25 Jahren Finanzierung.

Lieber erst einmal reden?

Kein Problem. Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich — und endet auch mal mit dem Rat, noch zu warten.

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