Beratung · Finanzierung für Heilberufe
Die Praxis und das Leben daneben
Gründung, Übernahme, eigene Räume — und die private Finanzierung, die dazugehört. Beides aus einer Hand, weil beides derselbe Haushalt ist.
Eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen ist zwei Entscheidungen auf einmal: eine über den Betrieb und eine über den eigenen Haushalt für die nächsten Jahre. Auf dieser Seite steht, was bei einer Praxis überhaupt finanziert wird, warum Banken bei Heilberufen anders rechnen, worin sich Übernahme und Neugründung unterscheiden — und warum es sich lohnt, die Praxis und die eigene Immobilie von Anfang an zusammen zu denken.
Die Praxis ist eine Finanzierung. Das Leben daneben auch.
Wer eine Praxis gründet oder übernimmt, entscheidet zwei Dinge gleichzeitig, auch wenn sich das selten so anfühlt: Er entscheidet über den Betrieb — und über den eigenen Haushalt für die nächsten Jahre. Beides hängt an denselben Zahlen, und beides landet am Ende bei derselben Bank auf demselben Schreibtisch.
Genau deshalb ist dieser Bereich mein Schwerpunkt. Ich vermittle die Finanzierung für Praxisgründungen und Praxisübernahmen — und ich vermittle die Finanzierung für das Haus oder die Wohnung, die oft im selben Lebensabschnitt dazukommt. Die Vermittlung von Arztpraxen und Apotheken selbst gehört ebenfalls zu meinen angemeldeten Tätigkeiten.
Was bei einer Praxis eigentlich finanziert wird
„Die Praxis finanzieren“ klingt nach einer Position. Es sind in der Regel fünf, und sie werden unterschiedlich behandelt:
Der Praxiswert. Bei einer Übernahme der größte Brocken: der Betrag für den ideellen Wert der Praxis — Patientenstamm, Standort, eingespielte Abläufe, der Name an der Tür. Er steckt in keiner Maschine und lässt sich im Zweifel nicht verwerten, was ihn für Banken zur empfindlichsten Position macht.
Einrichtung und Geräte. Behandlungseinheiten, Röntgen, Sterilisation, Möbel, IT. Das ist der klassische Fall für einen Investitionskredit, dessen Laufzeit sich an der Nutzungsdauer der Geräte orientiert.
Warenlager und Material. Je nach Fachrichtung eine Randnotiz oder eine erhebliche Summe — in einer Apotheke oder einem Dentallabor deutlich mehr als in einer Praxis für Logopädie.
Betriebsmittel für die Anlaufzeit. Miete, Personal, Material und Ihr eigener Lebensunterhalt laufen ab dem ersten Tag. Die Einnahmen kommen später, bei Kassenabrechnung mit spürbarem Abstand. Dieser Abstand wird finanziert, nicht durchgehalten — dafür gibt es den Betriebsmittelkredit und den Kontokorrentkredit.
Umbau und Ausstattung der Räume. Barrierefreiheit, Hygieneanforderungen, Lüftung, Strahlenschutz. Hier wird regelmäßig zu knapp geplant, weil die Anforderungen erst im Detail auftauchen.
Diese fünf Positionen zusammen ergeben den Investitionsbedarf. Was davon über ein langfristiges Praxisdarlehen läuft, was über einen Kontokorrentrahmen und was über ein Förderdarlehen, ist keine Geschmacksfrage — es entscheidet darüber, ob die Rate zu Ihren Einnahmen passt oder ob Sie im dritten Jahr umschulden müssen.
Warum Banken bei Heilberufen anders rechnen
Es gibt einen sachlichen Grund dafür, dass Heilberufe bei Banken einen eigenen Status haben — und der hat nichts mit Sympathie zu tun:
Die Nachfrage ist weitgehend unabhängig von der Konjunktur. Ein Teil der Einnahmen wird über die Kassen abgerechnet und ist damit planbarer als der Umsatz eines Betriebs, der von Aufträgen lebt. Der Zugang zum Beruf ist durch Approbation, Kammerzugehörigkeit und im vertragsärztlichen Bereich durch die Kassenzulassung geregelt, was den Wettbewerb begrenzt. Und Gründungen im Gesundheitswesen gelten in der Kreditwirtschaft traditionell als vergleichsweise ausfallarm.
Dem steht ein Umstand gegenüber, der in der Kalkulation gern untergeht: Die Anlaufzeit ist länger als in vielen anderen Branchen. Ein Patientenstamm wächst über Monate, nicht über Wochen, und die Abrechnung folgt ihm mit Verzögerung.
Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Ihre Ausgangslage ist besser, als Sie vielleicht denken — es gibt Banken mit eigenen Programmen für Heilberufe, dazu die Förderdarlehen von KfW und, hier in Sachsen, der SAB. Zweitens: Genau deshalb lohnt der Vergleich. Wo mehrere Häuser um dasselbe Vorhaben werben, entscheiden Unterschiede in Laufzeit, Zinsbindung, tilgungsfreier Anlaufzeit und Sicherheitenstellung über echtes Geld. Welche Konditionen es sind, sage ich Ihnen nicht auf einer Website, sondern wenn ich Ihre Zahlen vor mir habe.
Übernahme oder Neugründung — zwei verschiedene Finanzierungen
Beides heißt „Praxis“, aber es sind zwei unterschiedliche Vorhaben, und die Bank sieht sie auch so.
Bei der Übernahme kaufen Sie einen laufenden Betrieb. Sie behandeln ab Tag eins, es gibt Einnahmen ab Tag eins, und es gibt Zahlen der Vorjahre, an denen sich das nachrechnen lässt. Der Kaufpreis samt Praxiswert ist dafür der größte Einzelposten, und über seine Angemessenheit wird mit der Bank genauso gesprochen wie mit dem Abgeber. Ein Praxiswertgutachten ist hier weniger Formalie als Argument.
Bei der Neugründung gibt es diese Zahlen nicht. An ihre Stelle tritt Ihre Planung: Standort, Einzugsgebiet, Fachrichtung, Wettbewerb. Der Investitionsbedarf für Räume und Geräte ist häufig höher, der Betriebsmittelbedarf fast immer — weil die Anlaufzeit vollständig überbrückt werden muss. Dafür bezahlen Sie keinen Praxiswert und sind an keine gewachsene Struktur gebunden.
Welcher Weg der bessere ist, entscheidet sich nicht am Preis. Eine Übernahme mit hohem Praxiswert kann günstiger sein als eine Neugründung ohne, wenn die Einnahmen sofort fließen. Und sie kann teurer sein, wenn der Patientenstamm am abgebenden Kollegen hängt und nicht an der Praxis. Das ist eine Frage, die man vor dem Kaufvertrag stellt, nicht danach.
Heilnebenberufe: dieselbe Rechnung, andere Größenordnung
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilpraktiker, ambulante Pflegedienste — hier gelten dieselben Grundsätze, nur mit anderen Zahlen. Der Investitionsbedarf ist meist kleiner, die Margen sind enger, und die Abhängigkeit von Heilmittelverordnungen und Vergütungssätzen ist größer.
Das macht die Sache nicht einfacher, sondern anders: Wo weniger Puffer ist, wiegt eine unpassende Tilgung schwerer. Bei diesen Vorhaben schaue ich deshalb besonders genau auf die Liquiditätsplanung der ersten zwei Jahre — nicht auf den Zinssatz allein.
Die Praxis und die eigene Immobilie gehören auf einen Tisch
Hier liegt der eigentliche Hebel, und er wird selten genutzt.
Wer eine Praxis finanziert, kauft häufig im selben Lebensabschnitt auch privat — Haus, Wohnung, oder die Immobilie, in der die Praxis später selbst liegt. Passiert das nacheinander und bei verschiedenen Ansprechpartnern, dann rechnet beim zweiten Vorhaben eine Bank mit einer Belastung, von der beim ersten niemand wusste, dass sie kommt. Das Ergebnis ist regelmäßig dasselbe: Der zweite Schritt wird teurer oder fällt aus.
Beides gemeinsam zu planen heißt nicht, beides gleichzeitig zu tun. Es heißt, die Reihenfolge bewusst zu wählen: Was wird zuerst finanziert, welche Kapitaldienstfähigkeit bleibt danach übrig, welche Sicherheiten sind dann noch frei, und welche Tilgung lässt beim zweiten Schritt noch Luft.
Ich kann beide Seiten, weil ich für beide die Erlaubnis habe: die gewerbliche Finanzierung nach § 34c und die private Immobilienfinanzierung nach § 34i Gewerbeordnung. Für den Immobilienteil gilt dabei, was auf dieser Website ohnehin überall steht — in Sachsen kommen zum Kaufpreis unter anderem 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer hinzu, und diese Kaufnebenkosten finanziert die Bank in aller Regel nicht mit.
Welche Unterlagen ich brauche
Nicht alles auf einmal. Für ein erstes Gespräch reicht, was Sie gerade haben — für eine belastbare Anfrage bei Banken braucht es dann Folgendes:
Bei einer Übernahme: den Entwurf des Kaufvertrags, das Praxiswertgutachten oder eine nachvollziehbare Herleitung des Kaufpreises, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Jahresabschlüsse der Vorjahre, den Mietvertrag der Räume sowie eine Übersicht über Geräte, Personal und laufende Verträge.
Bei einer Neugründung: einen Businessplan mit Standort- und Wettbewerbsbetrachtung, einen Investitionsplan mit belegten Angeboten statt geschätzter Beträge, eine Rentabilitätsvorschau und eine Liquiditätsplanung über die ersten Jahre.
In beiden Fällen von Ihnen persönlich: Approbationsurkunde und gegebenenfalls Fachkundenachweise, die letzten Einkommensteuerbescheide, eine Übersicht über vorhandenes Eigenkapital und bestehende Verpflichtungen sowie eine Selbstauskunft, aus der die Bank Ihre Bonität ableitet.
Was fehlt, ist kein Ausschlussgrund, sondern eine Aufgabe. Wenn Zahlen noch nicht vorliegen, sage ich Ihnen, welche zuerst gebraucht werden — damit Sie nicht drei Wochen an Unterlagen arbeiten, die am Ende niemand sehen will.
Was ich nicht mache
Das gehört an dieser Stelle auf die Seite, weil es bei Praxisgründungen sonst zu spät kommt.
Keine Versicherungen. Weder Berufsunfähigkeit noch Praxisausfall, Praxisinhalt oder Haftpflicht. Ich habe dafür keine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung und vermittle deshalb nichts davon — auch nicht nebenbei, auch nicht über Dritte. Diese Themen gehören zu einem auf Heilberufe spezialisierten Versicherungsmakler, und Sie sollten sie früh klären, nicht nach der Eröffnung.
Keine Anlageberatung. Keine Fonds, keine Altersvorsorgeprodukte, keine Vermögensanlage. Auch dafür habe ich keine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung.
Keine Steuerberatung. Abschreibung, Praxiswert in der Bilanz, Rechtsform, Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft: Das entscheidet Ihr Steuerberater, und ich rechne mit dem, was er vorgibt.
Keine Zulassungsberatung. Ob und wann Sie eine Kassenzulassung erhalten, entscheidet der Zulassungsausschuss. Als Rahmenbedingung Ihrer Finanzierung ist das für mich selbstverständlich ein Thema — beraten dazu müssen Ihre Kammer, Ihre Kassenärztliche Vereinigung oder ein Fachanwalt für Medizinrecht.
Das ist keine Lücke im Angebot, sondern der Zuschnitt meiner Erlaubnis. Ich halte ihn für einen Vorteil: Wer Ihnen nebenbei nichts verkaufen kann, hat auch keinen Grund, Ihnen etwas einzureden.
Wofür ich der richtige Ansprechpartner bin — und wofür nicht
Meine Arbeit lohnt sich dort, wo es tatsächlich etwas zu vergleichen gibt und wo eine falsche Struktur richtig teuer wird: bei der Finanzierung einer Praxisgründung oder Praxisübernahme, beim Kauf oder Bau einer Immobilie, bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen — und überall dort, wo ein Vorhaben aus mehreren Bausteinen besteht, die zueinander passen müssen.
Für eine einzelne kleine Anschaffung — die neue Behandlungsliege, ein kurzer Ratenkredit — ist Ihre Hausbank in der Regel schneller und günstiger als der Umweg über mich. Das ist keine Aussage über Sie, sondern über die Aufgabe: Der Aufwand eines echten Vergleichs über viele Häuser rechnet sich erst, wenn die Angebote wirklich weit auseinanderliegen. Ich sage Ihnen das lieber gleich, als Sie Unterlagen zusammentragen zu lassen.
Und noch etwas, das offen dazugehört: Wenn die laufenden Raten gerade nicht mehr tragen, hilft eine Vermittlung nicht weiter — ein weiterer Kredit verschiebt die Last meistens nur nach hinten, und dort wird sie größer. Diese Lage ist verbreiteter, als sie sich anfühlt, und sie lässt sich sortieren: bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Dort wird zuerst gerechnet und sortiert, bevor irgendetwas unterschrieben wird — kostenfrei oder gegen geringes Entgelt. Das ist kein Abschieben, sondern die Stelle, die in dieser Situation mehr für Sie tun kann als ich.
Wie wir vorgehen
Zuerst schauen wir uns das Vorhaben an: Übernahme oder Gründung, welche Fachrichtung, welcher Standort, welcher Zeitplan — und was daneben noch ansteht, privat wie beruflich.
Dann rechnen wir es durch. Nicht die freundliche Variante, sondern die mit Anlaufzeit, mit Betriebsmitteln und mit der Frage, was passiert, wenn das erste Jahr schwächer ausfällt als geplant. Aus dieser Rechnung ergibt sich der Finanzierungsbedarf — und erst dann suche ich die Banken, die zu diesem Bedarf passen.
Wenn ich zum Abwarten rate oder von einem Vorhaben abrate, sage ich das. Das ist kein Kunststück, sondern der Grund, warum Sie mich fragen sollten und nicht denjenigen, der am Abschluss verdient. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Eine Praxis und ein Eigenheim sind zwei Finanzierungen, aber ein Haushalt. Wer sie nacheinander plant, verschenkt beim zweiten Schritt den Spielraum, den er beim ersten noch hatte.
Häufige Fragen
Was Sie oft fragen.
Lohnt sich ein Gespräch bei jedem Vorhaben?
Meine Arbeit bringt dort etwas, wo es tatsächlich mehrere Angebote zu vergleichen gibt und wo eine unpassende Struktur teuer wird: bei der Finanzierung einer Praxisgründung oder Praxisübernahme, beim Kauf oder Bau einer Immobilie, bei Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen. Für eine einzelne kleine Anschaffung, etwa ein einzelnes Gerät, ist Ihre Hausbank meist schneller und günstiger als der Umweg über mich. Das ist eine Aussage über die Aufgabe, nicht über Sie — und ich sage sie Ihnen lieber gleich, als Sie Unterlagen zusammentragen zu lassen.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Praxisgründung?
Eine feste Quote, die für jedes Vorhaben gilt, gibt es nicht. Wichtiger als der Prozentsatz ist, wofür das Geld gebraucht wird: Die Anlaufzeit und die laufenden Betriebsmittel entscheiden häufiger über das Gelingen als der Anteil am Kaufpreis. Für Gründungen gibt es zudem Förderdarlehen der KfW und in Sachsen der Sächsischen Aufbaubank, und wo dingliche Sicherheiten fehlen, kommt eine Bürgschaftsbank in Betracht. Was in Ihrem Fall möglich ist, sehe ich erst an Ihren Zahlen.
Ich bin über 60. Bekomme ich überhaupt noch eine Finanzierung?
Ja — dieser Irrglaube hält sich hartnäckig, und er kostet Menschen bares Geld. Banken prüfen die Tragfähigkeit, nicht das Geburtsjahr: Es geht um dauerhaftes Einkommen, um Sicherheiten und darum, dass die Rückzahlung im Rahmen der vereinbarten Laufzeit aufgeht. Eine Anschlussfinanzierung für ein Mehrfamilienhaus, eine Umschuldung oder der Kauf einer vermieteten Immobilie sind in diesem Lebensabschnitt völlig gewöhnliche Vorhaben. Was sich ändert, ist die Gestaltung — Laufzeit, Tilgung und Sicherheiten werden anders zugeschnitten.
Vermitteln Sie auch die Versicherungen für meine Praxis?
Nein. Ich habe keine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung und vermittle deshalb keine Versicherungen — weder Berufsunfähigkeit noch Praxisausfall, Praxisinhalt oder Haftpflicht, auch nicht nebenbei. Diese Themen gehören zu einem auf Heilberufe spezialisierten Versicherungsmakler und sollten früh geklärt werden, nicht nach der Eröffnung. Dasselbe gilt für Geldanlagen und Altersvorsorge: dafür fehlt mir die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung, und für Steuerfragen ist Ihr Steuerberater zuständig.
Übernahme oder Neugründung — was ist günstiger?
Das lässt sich nicht am Preisschild entscheiden. Bei einer Übernahme zahlen Sie zusätzlich den ideellen Praxiswert, behandeln dafür aber ab dem ersten Tag und können die Tragfähigkeit an den Zahlen der Vorjahre nachrechnen. Eine Neugründung spart diesen Betrag, braucht dafür meist höhere Investitionen und deutlich mehr Betriebsmittel, weil die gesamte Anlaufzeit überbrückt werden muss. Die entscheidende Frage bei einer Übernahme ist, ob der Patientenstamm an der Praxis hängt oder an der Person, die sie abgibt — und die stellt man vor dem Kaufvertrag.
Kann ich Praxis und Eigenheim gleichzeitig finanzieren?
Häufig ja, aber die Reihenfolge will überlegt sein. Beide Finanzierungen belasten denselben Haushalt, und was zuerst abgeschlossen wird, verändert den Spielraum für das Zweite — bei der monatlichen Belastung ebenso wie bei den Sicherheiten. Ich kann beide Seiten betrachten, weil ich für beide die Erlaubnis habe: die gewerbliche Finanzierung nach § 34c und die private Immobilienfinanzierung nach § 34i Gewerbeordnung. Bringen Sie deshalb auch das mit, was erst in zwei Jahren ansteht.
Ohne Fachchinesisch
Begriffe, die hier oft fallen.
Investitionskredit
Ein Investitionskredit ist ein Darlehen, mit dem ein Betrieb langlebige Anschaffungen wie Maschinen, Fahrzeuge oder Gebäude…
Praxisneugründung
Bei einer Neugründung bauen Sie eine Praxis von Grund auf: eigene Räume, eigene Geräte, eigener Patientenstamm.…
Rentabilitätsvorschau
Die Rentabilitätsvorschau schätzt für die kommenden Jahre, welche Einnahmen und Kosten zu erwarten sind und was…
Praxiswert (Goodwill)
Der Praxiswert ist der Teil des Kaufpreises, der nicht auf Geräte und Einrichtung entfällt, sondern auf…
Investitionsplan
Der Investitionsplan listet auf, was einmalig angeschafft werden muss und was es kostet — von der…
Approbation
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, einen Heilberuf wie Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut selbständig und…
Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den ein Gut am Ende der Leasing- oder Finanzierungslaufzeit voraussichtlich noch…
Zinsbindung
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der vereinbarte Zinssatz eines Darlehens fest bleibt. In dieser…
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