Praxis & Existenzgründung
Abschreibung
Abschreibung bedeutet, dass die Kosten einer Anschaffung nicht sofort, sondern über mehrere Jahre steuerlich berücksichtigt werden. Wie lange und in welcher Höhe, entscheidet das Steuerrecht — und beantwortet Ihr Steuerberater.
Fachlich genau
Die Absetzung für Abnutzung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer und macht sie in diesem Zeitraum steuerlich geltend. Betroffen sind bei einer Praxis insbesondere Behandlungseinheiten, Geräte, EDV, Einrichtung, Einbauten und bei einer Übernahme der erworbene Praxiswert.
Für die Finanzierung ist vor allem der Unterschied zwischen Abschreibung und Tilgung wichtig, weil er in Gesprächen regelmäßig durcheinandergeht: Die Abschreibung mindert den steuerlichen Gewinn, kostet aber in dem Jahr kein Geld; die Tilgung kostet Geld, mindert den Gewinn aber nicht. Eine Praxis kann deshalb steuerlich bescheiden aussehen und trotzdem gut zahlen können — oder umgekehrt. In der Rentabilitätsvorschau steht die Abschreibung, in der Liquiditätsplanung die Tilgung.
Welche Nutzungsdauern, Sätze und Wahlrechte für Ihre Anschaffungen gelten, richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage und gehört auf den Tisch Ihres Steuerberaters. Ich rechne Ihnen die Finanzierung, nicht Ihre Steuer. Für vermietete Immobilien ist der Begriff unter AfA gesondert erklärt.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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