Praxis & Existenzgründung
Anlaufverlust
Als Anlaufverlust bezeichnet man das Minus in der Startphase, solange die Einnahmen noch unter den laufenden Kosten liegen. Er ist bei Gründungen der Normalfall und gehört eingeplant.
Fachlich genau
In der Anlaufphase einer Praxis stehen vollen Kosten für Miete, Personal, Material und Kapitaldienst noch geringe Einnahmen gegenüber. Der Patientenstamm wächst über Monate, und die Abrechnung folgt ihm mit Verzögerung. Das daraus entstehende Minus ist der Anlaufverlust.
Er ist kein Zeichen für ein schlechtes Vorhaben, sondern eine planbare Größe — vorausgesetzt, er ist durchfinanziert. Deshalb gehört er in die Liquiditätsplanung und wird über Betriebsmittel, einen Kontokorrentrahmen oder eine tilgungsfreie Anlaufzeit abgedeckt. Bei Neugründungen fällt er deutlich höher aus als bei Übernahmen, weil dort vom ersten Tag an Einnahmen fließen.
Zur Anlaufphase gehört auch der eigene Lebensunterhalt: Wer ihn in der Planung vergisst, finanziert ihn später über den teuersten verfügbaren Rahmen. Wie sich Anlaufverluste steuerlich auswirken, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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