Praxis & Existenzgründung
Approbation
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, einen Heilberuf wie Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeut selbständig und uneingeschränkt auszuüben. Ohne sie ist keine eigene Praxis möglich.
Fachlich genau
Die Approbation wird auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erteilt und setzt das erfolgreich abgeschlossene Studium, die gesundheitliche Eignung und die Zuverlässigkeit voraus. Sie ist unbefristet und bundesweit gültig. Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen ist zusätzlich ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.
Für eine Finanzierung ist die Approbationsurkunde ein Standardbestandteil der Unterlagen: Sie belegt die rechtliche Grundlage der geplanten Tätigkeit. Von der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist sie zu unterscheiden — die Approbation erlaubt die Berufsausübung, die Kassenzulassung erlaubt die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Nicht alle Heilberufe kennen eine Approbation. Heilpraktiker benötigen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie eine Berufszulassung nach den jeweiligen Berufsgesetzen. Auskunft zu Ihrem Fall geben die zuständige Behörde und Ihre Kammer.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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