Praxis & Existenzgründung
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Die BWA ist eine unterjährige Übersicht aus der Buchhaltung, die Einnahmen, Kosten und das vorläufige Ergebnis zeigt. Banken verlangen sie, weil der Jahresabschluss zu spät kommt.
Fachlich genau
Die betriebswirtschaftliche Auswertung wird in der Regel monatlich oder quartalsweise aus der laufenden Buchhaltung erstellt, meist durch den Steuerberater. Sie stellt Erlöse und Kosten gegenüber und weist ein vorläufiges Ergebnis aus — im Gegensatz zum Jahresabschluss, der erst Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres vorliegt.
In Finanzierungsgesprächen ist die BWA deshalb das Bindeglied: Zusammen mit der Summen- und Saldenliste zeigt sie, wie das laufende Jahr verläuft. Bei einer Praxisübernahme sind die BWA der Vorjahre des Abgebers zentrale Prüfstücke, weil sich aus ihnen die Ertragslage und damit die Angemessenheit des Kaufpreises ableiten lässt. Bei bestehenden Praxen verlangen Banken sie regelmäßig auch nach der Auszahlung weiter.
Zu beachten ist, dass eine BWA vorläufig ist: Abschreibungen, Bestandsveränderungen und periodengerechte Abgrenzungen sind unterjährig oft nicht vollständig berücksichtigt. Wie belastbar Ihre BWA ist, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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