Zum Inhalt springen

Alle Bereiche

Erstgespräch vereinbaren

Finanzierung

Immobilien

Wissen & Kontakt

Suchen

Mindestens zwei Zeichen eingeben.

Erreichbarkeit

Jetzt persönlich erreichbar

Telefonische Zeiten

Montag 09:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Sonntag nach Vereinbarung

Darstellung anpassen

SchriftgrößeGrößer, wenn der Text zu klein ist
Mehr KontrastKräftigere Farben, klarere Kanten
Bewegung reduzierenBlendet Animationen aus
Links unterstreichenMacht Verweise deutlicher erkennbar

Ihre Auswahl bleibt auf diesem Gerät gespeichert. Erkennt Ihr System bereits „Bewegung reduzieren", richtet sich die Seite ohnehin danach.

Praxis & Existenzgründung

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Einfach erklärt

Die BWA ist eine unterjährige Übersicht aus der Buchhaltung, die Einnahmen, Kosten und das vorläufige Ergebnis zeigt. Banken verlangen sie, weil der Jahresabschluss zu spät kommt.

Fachlich genau

Die betriebswirtschaftliche Auswertung wird in der Regel monatlich oder quartalsweise aus der laufenden Buchhaltung erstellt, meist durch den Steuerberater. Sie stellt Erlöse und Kosten gegenüber und weist ein vorläufiges Ergebnis aus — im Gegensatz zum Jahresabschluss, der erst Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres vorliegt.

In Finanzierungsgesprächen ist die BWA deshalb das Bindeglied: Zusammen mit der Summen- und Saldenliste zeigt sie, wie das laufende Jahr verläuft. Bei einer Praxisübernahme sind die BWA der Vorjahre des Abgebers zentrale Prüfstücke, weil sich aus ihnen die Ertragslage und damit die Angemessenheit des Kaufpreises ableiten lässt. Bei bestehenden Praxen verlangen Banken sie regelmäßig auch nach der Auszahlung weiter.

Zu beachten ist, dass eine BWA vorläufig ist: Abschreibungen, Bestandsveränderungen und periodengerechte Abgrenzungen sind unterjährig oft nicht vollständig berücksichtigt. Wie belastbar Ihre BWA ist, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.

Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.

Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?

Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.

Erstgespräch vereinbaren
Anrufen Erstgespräch
Finanzwissen, das Sie wirklich brauchen

Alle paar Wochen: Zinsentwicklung, Förderprogramme und ein erklärter Fachbegriff. Kein Werbedruck, jederzeit abbestellbar.