Immobilie & Bewertung
Altlasten
Altlasten sind Verunreinigungen im Boden oder Grundwasser aus früherer Nutzung. Sie können teuer werden und mindern den Wert eines Grundstücks.
Fachlich genau
Als Altlasten gelten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, sofern von ihnen schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren ausgehen. Verdachtsflächen und bekannte Altlasten werden bei den zuständigen Behörden in Altlastenkatastern geführt; Auskunft erteilt in der Regel die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises.
Typische Verdachtsmomente sind frühere Tankstellen, Werkstätten, Textil- oder Metallbetriebe, Deponien und militärische Nutzungen — bei älteren Gebäuden kommen Heizöltanks und im Baustoff gebundene Schadstoffe hinzu. Für die Sanierung haftet nicht nur der Verursacher, sondern unter Umständen auch der Eigentümer.
Im Kaufvertrag wird die Haftung für Sachmängel bei Bestandsimmobilien üblicherweise ausgeschlossen; für arglistig verschwiegene Mängel gilt dieser Ausschluss nicht. Wer einen Verdacht hat, klärt ihn vor dem Kauf — über die Behörde und, wenn nötig, über ein Bodengutachten.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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