Immobilie & Bewertung
Denkmalschutz
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, sind Veränderungen daran genehmigungspflichtig. Das betrifft auch Fenster, Dach und Fassade.
Fachlich genau
Der Denkmalschutz ist Ländersache; in Sachsen gilt das Sächsische Denkmalschutzgesetz. Eingetragene Kulturdenkmale dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verändert, umgebaut oder abgebrochen werden. Das reicht von der Fassade über Fenster und Dacheindeckung bis zu Bauteilen im Inneren; auch die energetische Sanierung ist nur im abgestimmten Rahmen möglich, und das Gebäudeenergiegesetz sieht für Baudenkmale Ausnahmen vor.
Für Eigentümer bedeutet das höheren Abstimmungsaufwand und in der Regel höhere Baukosten, weil Materialien und Ausführung vorgegeben sein können. Dem stehen Fördermöglichkeiten und steuerliche Regelungen gegenüber, deren Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind — dafür ist der Steuerberater zuständig, nicht der Makler.
Vor dem Kauf gehören zwei Dinge geklärt: was genau geschützt ist und welche Maßnahmen die Behörde in der Vergangenheit bereits beschieden hat.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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