Immobilie & Bewertung
Erschließungsbeitrag
Der Erschließungsbeitrag ist die Zahlung an die Gemeinde für Straße, Gehweg, Beleuchtung und Kanal. Er kann auch Jahre nach dem Kauf noch kommen.
Fachlich genau
Erschließungsbeiträge erhebt die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen eines Gebiets — Straßen, Wege, Plätze, Beleuchtung, Grünanlagen. Den beitragsfähigen Aufwand legt sie auf die erschlossenen Grundstücke um; mindestens zehn Prozent trägt sie selbst. Für Anschlüsse an Wasser und Kanal kommen Beiträge nach dem Kommunalabgabenrecht hinzu.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Beitragspflichtig ist, wem das Grundstück bei Entstehen der Beitragspflicht gehört — also unter Umständen der Käufer, obwohl die Straße längst liegt. Zwischen Herstellung und Bescheid können Jahre vergehen.
Deshalb gehört vor den Notartermin eine Anfrage bei der Gemeinde, ob das Grundstück erschließungsbeitragsfrei ist und ob Maßnahmen anstehen. Im Kaufvertrag wird üblicherweise geregelt, wer offene Beiträge trägt.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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