Immobilie & Bewertung
Hausgeld
Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen. Er deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Rücklage für Reparaturen.
Fachlich genau
Das Hausgeld ist die Vorauszahlung der Wohnungseigentümer auf die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den die Eigentümerversammlung beschließt; abgerechnet wird jährlich, woraus sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt. Enthalten sind üblicherweise Betriebskosten wie Versicherung, Hausmeister, Müll und Allgemeinstrom, die Verwaltervergütung sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Für vermietende Eigentümer ist die Unterscheidung wichtig: Ein Teil des Hausgelds ist über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegbar, Verwaltervergütung und Rücklagenanteil sind es nicht. Genau dieser nicht umlagefähige Teil mindert die Rendite.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung lohnt der Blick in Wirtschaftsplan, letzte Abrechnung, Höhe der Rücklage und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Dort steht, was beschlossen ist — und was als Sonderumlage noch kommen kann.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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