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Praxis & Existenzgründung

Praxisübernahme

Einfach erklärt

Bei einer Praxisübernahme kaufen Sie eine bestehende Praxis mit Einrichtung und Patientenstamm und behandeln vom ersten Tag an. Finanziert werden Kaufpreis samt Praxiswert, oft zusätzlich Umbau und Betriebsmittel.

Fachlich genau

Die Praxisübernahme ist der Erwerb eines laufenden Betriebs. Gegenüber einer Neugründung ist der entscheidende Unterschied, dass Einnahmen sofort fließen und dass es Zahlen der Vorjahre gibt, an denen sich die Tragfähigkeit der Finanzierung nachrechnen lässt: betriebswirtschaftliche Auswertungen, Jahresabschlüsse, Abrechnungsbescheide, Scheinzahlen.

Finanziert werden in der Regel der Kaufpreis einschließlich des ideellen Praxiswerts, häufig ergänzt um Mittel für Modernisierung, notwendige Geräte und einen Betriebsmittelrahmen für die ersten Monate. Zu klären sind daneben der Übergang des Mietvertrags, die Übernahme der Arbeitsverhältnisse, laufende Wartungs- und Leasingverträge sowie im vertragsärztlichen Bereich die Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes, über die der Zulassungsausschuss entscheidet.

Der Kaufvertragsentwurf gehört zu den Unterlagen, die eine Bank sehen will, bevor sie zusagt. Umgekehrt sollte kein Kaufvertrag unterschrieben werden, bevor die Finanzierung steht — üblich ist deshalb ein Finanzierungsvorbehalt. Rechtliche Gestaltung und Zulassungsfragen gehören zu einem Fachanwalt für Medizinrecht, steuerliche Fragen zum Steuerberater.

Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.

Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?

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