Praxis & Existenzgründung
Praxiswert (Goodwill)
Der Praxiswert ist der Teil des Kaufpreises, der nicht auf Geräte und Einrichtung entfällt, sondern auf den eingespielten Betrieb: Patientenstamm, Standort, Ruf und Abläufe. Er wird auch ideeller Wert oder Goodwill genannt.
Fachlich genau
Bei der Übernahme einer Praxis setzt sich der Kaufpreis aus dem materiellen Wert und dem ideellen Wert zusammen. Der materielle Wert umfasst die vorhandene Substanz — Behandlungseinheiten, Geräte, Einrichtung, Warenbestand — und lässt sich über Zeitwerte vergleichsweise nüchtern bestimmen. Der ideelle Wert, der Praxiswert oder Goodwill, steht für alles, was den Betrieb über die Substanz hinaus wert macht: den Patientenstamm, die Lage, die Zusammenarbeit mit Zuweisern, eingearbeitetes Personal und eingespielte Abläufe.
Für die Finanzierung ist der Praxiswert die empfindlichste Position, weil er sich im Verwertungsfall nicht wie ein Gerät veräußern lässt. Banken prüfen ihn deshalb genauer und verlangen regelmäßig eine nachvollziehbare Herleitung. Zur Ermittlung sind mehrere Methoden gebräuchlich; im ärztlichen Bereich ist die Hinweisgebung der Bundesärztekammer zur Praxisbewertung eine verbreitete Grundlage, in anderen Heilberufen wird häufig an den übertragbaren Ertrag angeknüpft.
Entscheidend ist die Frage, ob der Patientenstamm an der Praxis hängt oder an der Person, die sie abgibt. Je stärker das Zweite zutrifft, desto weniger trägt ein hoher Praxiswert. Wie der Praxiswert steuerlich und bilanziell behandelt wird, gehört zu Ihrem Steuerberater.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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