Praxis & Existenzgründung
Praxiswertgutachten
Ein Praxiswertgutachten ermittelt nachvollziehbar, was eine Praxis wert ist. Es dient als Grundlage für den Kaufpreis und als Argument gegenüber der Bank.
Fachlich genau
Das Praxiswertgutachten oder die Praxisbewertung leitet den Wert einer Praxis aus ihren Erträgen, ihrer Substanz und den Umständen ihres Betriebs her. Üblicherweise wird vom nachhaltig erzielbaren Gewinn ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abgezogen — also das, was der Inhaber für seine eigene Arbeit ansetzen müsste —, und der verbleibende übertragbare Ertrag wird über einen begrenzten Zeitraum bewertet. Der so ermittelte ideelle Wert wird um den Substanzwert der vorhandenen Geräte und Einrichtung ergänzt.
Erstellt werden solche Gutachten von spezialisierten Sachverständigen, Steuerberatern mit Schwerpunkt Heilberufe oder den Beratungsstellen der Kammern. Für die Finanzierung ist das Gutachten doppelt nützlich: Es begründet gegenüber der Bank, warum der Kaufpreis angemessen ist, und es gibt Ihnen in der Verhandlung mit dem Abgeber eine Grundlage, die nicht aus dem Bauch kommt.
Ein Gutachten ersetzt die eigene Prüfung nicht. Wie stark der Patientenstamm an der abgebenden Person hängt, wie alt die Geräte tatsächlich sind und wie sicher der Mietvertrag ist, sehen Sie nur vor Ort.
Dieser Begriff gehört zum Thema Finanzierung für Heilberufe.
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