Eigenkapital & Kosten
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an. Wie hoch sie ist, legen die Bundesländer fest — in Sachsen sind es 5,5 Prozent des Kaufpreises.
Fachlich genau
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts erhoben; Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis einschließlich übernommener Lasten. Den Steuersatz bestimmen die Länder selbst. In Sachsen beträgt er seit dem 1. Januar 2023 5,5 Prozent, zuvor waren es 3,5 Prozent.
Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer gemeinsam; im Kaufvertrag wird die Zahlung üblicherweise dem Käufer auferlegt. Der Notar zeigt den Vorgang beim Finanzamt an, das den Bescheid erlässt. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie wird der Eigentumswechsel nicht im Grundbuch eingetragen.
Mitverkauftes bewegliches Inventar gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn es im Vertrag gesondert und angemessen ausgewiesen ist; das Finanzamt prüft das. Für Ausnahmen und Befreiungen, etwa bei Erwerb unter Angehörigen, ist die steuerliche Beratung zuständig.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 220.000 Euro ergeben 5,5 Prozent eine Grunderwerbsteuer von 12.100 Euro.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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