Immobilie & Bewertung
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus den Preisen abgeleitet, die für ähnliche Objekte tatsächlich gezahlt wurden.
Fachlich genau
Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf Kaufpreise hinreichend ähnlicher Grundstücke oder Wohnungen, die dem Gutachterausschuss aus seiner Kaufpreissammlung vorliegen. Abweichungen in Lage, Größe, Baujahr, Zustand und Ausstattung werden über Zu- und Abschläge oder über Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt.
Es gilt als das marktnächste Verfahren, weil es unmittelbar abbildet, was gezahlt worden ist. Voraussetzung ist eine ausreichende Zahl vergleichbarer Verkäufe. In dünn besiedelten Lagen oder bei besonderen Objekten — einem ehemaligen Vierseithof, einer umgebauten Mühle — fehlt diese Grundlage häufig, sodass auf ein anderes Verfahren ausgewichen wird.
Bei unbebauten Grundstücken tritt an die Stelle der Vergleichspreise regelmäßig der Bodenrichtwert.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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