Vertrag & Grundbuch
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Käufer einer Immobilie schützt, bis er offiziell als Eigentümer eingetragen ist. Sie verhindert, dass die Immobilie in der Zwischenzeit an jemand anderen verkauft wird.
Fachlich genau
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung in der Zeit zwischen dem notariellen Kaufvertrag und der endgültigen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und verhindert in der Regel, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich erneut veräußert oder belastet.
Da die Umschreibung des Eigentums einige Zeit in Anspruch nehmen kann, schützt die Vormerkung den Käufer vor nachteiligen Verfügungen. Sie wird üblicherweise vom Notar veranlasst und nach vollzogener Eigentumsumschreibung wieder gelöscht.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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