Vertrag & Grundbuch
Baulast
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas auf dem eigenen Grundstück zu dulden oder zu unterlassen. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Fachlich genau
Mit einer Baulast übernimmt ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Pflichten, die sich nicht schon aus dem Baurecht ergeben — etwa die Sicherung einer Zufahrt, die Einhaltung von Abstandsflächen über die Grundstücksgrenze hinweg oder die Zuordnung von Stellplätzen. Geführt wird sie im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde; in Sachsen ist das in der Sächsischen Bauordnung geregelt. In einzelnen Bundesländern gibt es kein Baulastenverzeichnis, dort werden vergleichbare Zwecke über Dienstbarkeiten gesichert.
Entscheidend ist: Eine Baulast erscheint nicht im Grundbuch. Wer nur den Grundbuchauszug prüft, übersieht sie. Sie wirkt gegen jeden Rechtsnachfolger und wird nur durch Verzicht der Behörde wieder gelöscht, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.
Vor dem Kauf eines Grundstücks gehört die Einsicht in das Baulastenverzeichnis deshalb zum Pflichtprogramm — sie kostet wenig und beantwortet Fragen, die später teuer werden.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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