Vertrag & Grundbuch
Erbbauzins
Der Erbbauzins ist das Entgelt, das ein Erbbauberechtigter dafür zahlt, dass er auf fremdem Grund und Boden bauen und das Gebäude nutzen darf.
Fachlich genau
Beim Erbbaurecht bleibt das Grundstück im Eigentum des Grundstückseigentümers, während das Gebäude dem Erbbauberechtigten zugeordnet ist. Als Gegenleistung wird der Erbbauzins vereinbart, üblicherweise jährlich zahlbar und im Grundbuch als Reallast gesichert. Er bemisst sich in der Praxis am Bodenwert und wird für Laufzeiten vereinbart, die sich über Jahrzehnte erstrecken.
Verträge enthalten regelmäßig Anpassungsklauseln, die den Erbbauzins an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten koppeln; bei Wohngebäuden sind Anpassungen nur unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Abständen zulässig. Bei Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude gegen eine im Vertrag geregelte Entschädigung an den Grundstückseigentümer.
Für die Finanzierung ist das erheblich: Banken prüfen Restlaufzeit, Anpassungsklauseln und die Regelungen zur Entschädigung, weil sich daraus die Werthaltigkeit ihrer Sicherheit ergibt. Ein Erbbaurecht mit kurzer Restlaufzeit ist deutlich schwerer zu beleihen.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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