Vertrag & Grundbuch
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen zahlt man für einen bewilligten Kredit, der noch nicht abgerufen wurde. Die Bank verlangt sie, weil sie das Geld für den Kunden bereithält, aber noch nicht ausgezahlt hat.
Fachlich genau
Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein bewilligtes Darlehen nicht sofort vollständig abgerufen wird, etwa weil ein Neubau oder eine Sanierung in mehreren Schritten finanziert wird. Die Bank hält den zugesagten Betrag bereit und berechnet dafür nach Ablauf einer bereitstellungszinsfreien Zeit ein Entgelt auf den noch nicht ausgezahlten Teil. Länge der zinsfreien Zeit und Höhe der Bereitstellungszinsen sind in der Regel vertraglich vereinbart und unterscheiden sich zwischen den Anbietern.
Sie kommen zu den regulären Sollzinsen für den bereits ausgezahlten Betrag hinzu. Beispiel: Wird ein Hausbau über mehrere Monate finanziert, können nach Ablauf der zinsfreien Frist Bereitstellungszinsen auf den noch offenen Kreditteil anfallen.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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