Immobilienkauf & Vermarktung
Courtage
Courtage ist ein anderes Wort für Maklerprovision. Sie wird fällig, wenn durch die Arbeit des Maklers ein Kaufvertrag zustande kommt.
Fachlich genau
Die Courtage — gebräuchlicher: Maklerprovision — ist die Vergütung für den Nachweis oder die Vermittlung einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Ihre Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und wird frei vereinbart; sie fällt regional unterschiedlich aus und wird üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises angegeben, meist zuzüglich Umsatzsteuer.
Der Anspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrags, beim Immobilienkauf also mit der notariellen Beurkundung. Voraussetzung ist zudem, dass zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss ein Zusammenhang besteht. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die eine Privatperson kauft, ist die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer gesetzlich begrenzt.
In Immobilienanzeigen gehört die Provision der Höhe nach und mit ihrer Verteilung zu den Angaben, die Interessenten vor der Besichtigung kennen sollten.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
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