Immobilienkauf & Vermarktung
Maklervertrag
Der Maklervertrag regelt, was ein Makler für Sie tut und wann er dafür eine Provision bekommt. Ohne ihn besteht kein Anspruch auf Provision.
Fachlich genau
Der Maklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Makler schuldet keinen Erfolg, sondern wird tätig; ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn durch seinen Nachweis oder seine Vermittlung tatsächlich ein Hauptvertrag zustande kommt — beim Immobilienverkauf also der notarielle Kaufvertrag. Kommt kein Kaufvertrag zustande, wird auch keine Provision fällig.
Für den Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt das Gesetz die Textform vor. Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag genügen dafür nicht; E-Mail oder ein unterschriebenes Dokument dagegen schon. Geregelt werden üblicherweise Umfang der Tätigkeit, Laufzeit, Höhe der Provision und ihre Verteilung zwischen den Parteien.
Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht Verbrauchern in der Regel zusätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
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