Zum Inhalt springen

Alle Bereiche

Erstgespräch vereinbaren

Finanzierung

Immobilien

Wissen & Kontakt

Suchen

Mindestens zwei Zeichen eingeben.

Erreichbarkeit

Jetzt persönlich erreichbar

Telefonische Zeiten

Montag 09:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Sonntag nach Vereinbarung

Darstellung anpassen

SchriftgrößeGrößer, wenn der Text zu klein ist
Mehr KontrastKräftigere Farben, klarere Kanten
Bewegung reduzierenBlendet Animationen aus
Links unterstreichenMacht Verweise deutlicher erkennbar

Ihre Auswahl bleibt auf diesem Gerät gespeichert. Erkennt Ihr System bereits „Bewegung reduzieren", richtet sich die Seite ohnehin danach.

Immobilienkauf & Vermarktung

Maklervertrag

Einfach erklärt

Der Maklervertrag regelt, was ein Makler für Sie tut und wann er dafür eine Provision bekommt. Ohne ihn besteht kein Anspruch auf Provision.

Fachlich genau

Der Maklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Makler schuldet keinen Erfolg, sondern wird tätig; ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn durch seinen Nachweis oder seine Vermittlung tatsächlich ein Hauptvertrag zustande kommt — beim Immobilienverkauf also der notarielle Kaufvertrag. Kommt kein Kaufvertrag zustande, wird auch keine Provision fällig.

Für den Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt das Gesetz die Textform vor. Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag genügen dafür nicht; E-Mail oder ein unterschriebenes Dokument dagegen schon. Geregelt werden üblicherweise Umfang der Tätigkeit, Laufzeit, Höhe der Provision und ihre Verteilung zwischen den Parteien.

Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht Verbrauchern in der Regel zusätzlich ein Widerrufsrecht zu.

Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.

Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?

Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.

Erstgespräch vereinbaren
Anrufen Erstgespräch
Finanzwissen, das Sie wirklich brauchen

Alle paar Wochen: Zinsentwicklung, Förderprogramme und ein erklärter Fachbegriff. Kein Werbedruck, jederzeit abbestellbar.