Immobilienkauf & Vermarktung
Auflassung
Die Auflassung ist die Einigung von Käufer und Verkäufer darüber, dass das Eigentum übergehen soll. Sie wird beim Notar erklärt und ist die Grundlage für die Umschreibung im Grundbuch.
Fachlich genau
Die Auflassung ist die im Sachenrecht vorgeschriebene Einigung über den Übergang des Eigentums an einem Grundstück. Sie muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar erklärt werden und ist vom schuldrechtlichen Kaufvertrag zu unterscheiden: Der Kaufvertrag begründet die Pflicht zur Übereignung, die Auflassung vollzieht sie.
Eigentümer wird der Käufer aber erst mit der Eintragung im Grundbuch. Bis dahin sichert die Auflassungsvormerkung seinen Anspruch gegen Zwischenverfügungen des Verkäufers.
In der Praxis wird die Auflassung meist bereits im Beurkundungstermin miterklärt; der Notar wird angewiesen, den Antrag auf Umschreibung erst zu stellen, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?
Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.
Erstgespräch vereinbaren