Immobilienkauf & Vermarktung
Notaranderkonto
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars, über das in Sonderfällen der Kaufpreis fließt. Im Regelfall zahlt der Käufer heute direkt an den Verkäufer.
Fachlich genau
Beim Notaranderkonto verwahrt der Notar den Kaufpreis treuhänderisch und zahlt ihn erst aus, wenn die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Das Beurkundungsgesetz lässt diese Verwahrung nur zu, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht — etwa bei verwickelten Ablösungen, bei einem Verkauf aus der Insolvenz oder wenn der Besitz vor der vollständigen Kaufpreiszahlung übergehen soll.
Der Regelfall ist heute die Direktzahlung: Der Notar prüft, ob Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung und die übrigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, und teilt beiden Seiten die Fälligkeit mit. Erst dann überweist der Käufer unmittelbar an den Verkäufer und an die abzulösenden Gläubiger.
Das Anderkonto verursacht zusätzliche Gebühren. Ob es im Einzelfall sinnvoll oder überhaupt zulässig ist, entscheidet der Notar.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
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