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Vertrag & Grundbuch

Nießbrauch

Einfach erklärt

Der Nießbrauch erlaubt es jemandem, eine Immobilie umfassend zu nutzen — darin zu wohnen oder sie zu vermieten und die Miete zu behalten —, obwohl sie ihm nicht gehört.

Fachlich genau

Der Nießbrauch ist ein umfassendes dingliches Nutzungsrecht und wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Der Nießbraucher darf alle Nutzungen ziehen, also selbst wohnen oder vermieten und die Erträge vereinnahmen; im Gegenzug trägt er in der Regel die gewöhnlichen Unterhaltungskosten und die Lasten der Sache.

Das Recht ist nicht übertragbar und nicht vererblich — es endet mit dem Tod des Berechtigten. Häufig wird es bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie vorbehalten: Die Eltern übergeben das Haus, behalten sich aber die Nutzung auf Lebenszeit vor.

Für Kauf und Finanzierung ist der Nießbrauch von erheblichem Gewicht. Eine mit Nießbrauch belastete Immobilie ist für den Eigentümer bis zum Ende des Rechts nicht nutzbar, was Wert und Beleihbarkeit deutlich mindert. Ein Verkauf ist möglich, das Recht bleibt aber bestehen, sofern der Berechtigte nicht der Löschung zustimmt.

Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.

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