Immobilienkauf & Vermarktung
Reservierungsvereinbarung
Mit einer Reservierungsvereinbarung soll ein Makler eine Immobilie für einen Interessenten zurückhalten, meist gegen eine Gebühr. Rechtlich ist eine solche Gebühr in vorformulierten Verträgen nicht haltbar.
Fachlich genau
Eine Reservierungsvereinbarung sagt einem Kaufinteressenten zu, die Immobilie für einen begrenzten Zeitraum nicht anderweitig anzubieten. Häufig wird dafür eine Reservierungsgebühr verlangt, die später auf die Provision angerechnet werden soll.
Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Reservierungsgebühr den Kunden unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist: Der Interessent zahlt, ohne einen nennenswerten Vorteil zu erhalten, und bekommt die Gebühr auch dann nicht zurück, wenn es zu keinem Kauf kommt.
Wirtschaftlich ändert eine Reservierung ohnehin wenig. Verbindlich wird ein Immobilienkauf erst mit der notariellen Beurkundung — bis dahin kann jede Seite zurücktreten. Wer eine Immobilie wirklich sichern will, bringt seine Finanzierung in Ordnung und geht zum Notartermin.
Dieser Begriff gehört zum Thema Immobilie verkaufen.
Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?
Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.
Erstgespräch vereinbaren