Vertrag & Grundbuch
Wegerecht
Ein Wegerecht erlaubt jemandem, ein fremdes Grundstück zu überqueren, um auf sein eigenes zu gelangen. Es steht meist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch.
Fachlich genau
Das Wegerecht ist der häufigste Fall einer Grunddienstbarkeit. Es gestattet dem Berechtigten, einen bestimmten Streifen des belasteten Grundstücks zu Fuß oder mit Fahrzeugen zu nutzen. Umfang, Lage und Unterhaltungspflicht ergeben sich aus der Eintragungsbewilligung; ist dort nichts geregelt, trägt der Berechtigte die Kosten der Unterhaltung in der Regel selbst.
Neben der Sicherung im Grundbuch gibt es zwei weitere Wege: die öffentlich-rechtliche Baulast gegenüber der Bauaufsicht, die die Erschließung für die Baugenehmigung sichert, und das gesetzliche Notwegerecht, wenn einem Grundstück die notwendige Verbindung zum öffentlichen Weg fehlt. Beides ersetzt die jeweils andere Sicherung nicht.
Für den belasteten Eigentümer mindert ein Wegerecht in der Regel den Wert, für den berechtigten erhöht es ihn. Wer ein Grundstück ohne eigene Zufahrt kauft, sollte prüfen, ob das Recht dinglich gesichert ist — eine nachbarschaftliche Duldung ist es nicht.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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